Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 86 Chemnitz, den 18.02.2002
Information aus dem Sozialamt:
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird nur auf Antrag und befristet gewährt.
Die Antragsausgabe erfolgt im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53 zu folgenden Öffnungszeiten:
Eingangshalle/Rezeption, Montag, Mittwoch, Freitag : 07:00 Uhr – 15:00 Uhr; Dienstag, Donnerstag: 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Die Antragsausgabe/Entgegennahme und Bearbeitung im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53, zu folgenden Sprechzeiten:
4. Obergeschoss, Zimmer 404/405: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr; Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
und im Haus Goethestraße 5, 1. Obergeschoss, Zimmer 101: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr; Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
In den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz werden ab 11. März 2002 ebenfalls Anträge ausgegeben und angenommen (zu den bekannten Öffnungszeiten).
Die Prüfung und Bearbeitung des Antrages auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann nur erfolgen, wenn die Checkliste (siehe unten) und für den Antragsteller zutreffende Unterlagen vollständig beigefügt sind.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialamt der Stadt Chemnitz, Abteilung
Wohngeld, Wohnungsfürsorge, Ruf (0371) 488-6424 Frau Brückner oder an die Abteilung Behindertenbetreuung (0371) 488-5522 Herr Riederich.
Neu geregelt ist auch das Abrechnungsverfahren der Rückerstattung der Stützungsbeiträge für Fahrscheine der CVAG. Die zuständige Leistungsstelle für Anspruchsberechtigte - außer Empfänger von laufender Sozialhilfe, welche durch die Außenstellen des Sozialamtes betreut werden - ist die Abteilung Wohngeld, Wohnungsfürsorge des Sozialamtes. Diese Abteilung hat ihren Sitz im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 4. Obergeschoss - Zimmer 404/405.
Checkliste für Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung/ Chemnitzpass
(alle Unterlagen in Kopie)
Teilnehmer-Nummer Rundfunkgebühren (9stellig)
(Durchschlag der vorangegangenen Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht)
Einkommensnachweise der letzten drei Monate
(wenn Arbeitseinkommen vorhanden)
Mietvertrag / aktuelle Miete
Wohngeldbescheid (Seite 1 und Berechnungsbogen)
Krankenversicherungsnachweis
Nachweis über Kindergeld (aktuell)
Unterhalt / Unterhaltsvorschuss
Bankverbindung
Nachweise über abgeschlossene Versicherungen
(Hausrat/Haftpflicht)
Schwerbehindertenausweis
Studenten:
BaföG-Bescheid
Einkommen aus Nebenjob
formloses Schreiben der Eltern über monatliche finanzielle Unterstützung und Kindergeld
Auszubildende:
Ausbildungsvertrag
3 letzten Bescheinigungen über Verdienst
BAB
Kindergeld
Stadt Chemnitz