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PRESSEMITTEILUNG 867 Chemnitz, den 03.12.2002
Information aus dem Gesundheitsamt:
In Deutschland ist wie in allen Industriestaaten ein ansteigender Trend des Kopflausbefalls zu bemerken. Auch das Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz kann diese Beobachtung bestätigen.
Folgende Zahlen bilden dafür eine objektive Grundlage:
Meldejahr 2000:
22 Inspektionen in Gemeinschaftseinrichtungen, 1887 inspizierte Kinder, davon 58 mit Läusen oder Nissen befallen.Inzidenzrate: 3,1 %
Meldejahr 2001:
28 Inspektionen in Gemeinschaftseinrichtungen, 1933 inspizierte Kinder, davon 108 mit Läusen oder Nissen befallen.Inzidenzrate: 5,6 %
Meldejahr 2002(bis 08.11.02):
8 Inspektionen in Gemeinschaftseinrichtungen, 461 inspizierte Kinder, davon 31 mit Läusen oder Nissen befallen.Inzidenzrate: 6,7 %
Kopfläuse sind weltweit verbreitet. Vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen treten hauptsächlich in der kühleren Jahreszeit immer wieder Läuse auf. Den Betroffenen ist das oftmals äußerst peinlich. Bei aller Belästigung, die mit verlaustem Kopfhaar verbunden ist, übertragen Kopfläuse jedoch keine ernsthaften Krankheiten.
Überall wo Köpfe eng zusammengesteckt oder Haarbürsten, Kämme, Mützen, Kopfkissen bzw. Jacken gemeinsam benutzt werden, kann es schon mal passieren, dass man plötzlich ein paar von diesen Parasiten auf dem Kopf hat. Entgegen der landläufigen Meinung ist es also keine Schande Läuse zu bekommen, wohl aber sie zu behalten!
Was ist zu tun ?
1. Juckt Ihre Kopfhaut häufiger als sonst, sollten Sie ihr Kopfhaar auf Läusebefall hin überprüfen. Achten Sie dabei besonders im Ohren-, Schläfen- und Nackenbereich auf die maximal 3 mm großen, sechsbeinigen Läuse und die an den Haaren klebenden hellen Nissen (Eihüllen).
2. Eltern, deren Kinder eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, sind gesetzlich zur Information über den Lausbefall ihrer Kinder gegenüber der Leitung der Einrichtung verpflichtet.
3. In Drogerien und Apotheken gibt es verschiedene Mittel – wie z. B. Spray, Shampoo, Gel oder Puder – mit denen man die Plagegeister schnell vertreiben kann. Wenden Sie die Mittel streng nach der Gebrauchsanweisung an! Schließlich sollen diese den Lästlingen schaden und nicht Ihnen.
4. 8 bis 10 Tage nach der „Bekämpfungsaktion“ ist diese Behandlung unbedingt zu wiederholen. Es besteht nämlich immer die Gefahr, dass aus Eiern, welche die Prozedur überlebt haben, in dieser Zeit erneut Läuse ausschlüpfen.
5. Getragene Kleidungsstücke und Bettwäsche sollten bei mindestens 60 °C in der Waschmaschine gewaschen werden. Für Textilien, die nicht waschbar sind, gibt es Puder zum Einstäuben. Alternativ können Läuse auch „ausgehungert“ werden. Dazu werden die befallenen Textilien in einem verschlossenen Beutel ca. 4 Wochen bei Raumtemperatur um 18 °C aufbewahrt. Je wärmer, desto schneller sterben die Läuse ab. Eine weitere wirksame Methode ist außerdem das Einfrosten in Kälteboxen bei –10 bis –15 °C über einen Tag.
6. Gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz dürfen Personen, die von Läusen befallen sind, keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen betreten. Dies ist erst dann wieder möglich, wenn durch eine Bescheinigung des Hausarztes oder des Gesundheitsamtes bestätigt wird, dass eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist. Gelingt es nach einer einmaligen Behandlung alle Nissen aus dem Kopfhaar zu entfernen, kann das Kind nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes bereits am nächsten Tag wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an das Gesundheitsamt unter folgender Rufnummer:
0371 / 4 88 – 53 20 oder 4 88 58 32.
Folgende Zahlen bilden dafür eine objektive Grundlage:
Meldejahr 2000:
22 Inspektionen in Gemeinschaftseinrichtungen, 1887 inspizierte Kinder, davon 58 mit Läusen oder Nissen befallen.Inzidenzrate: 3,1 %
Meldejahr 2001:
28 Inspektionen in Gemeinschaftseinrichtungen, 1933 inspizierte Kinder, davon 108 mit Läusen oder Nissen befallen.Inzidenzrate: 5,6 %
Meldejahr 2002(bis 08.11.02):
8 Inspektionen in Gemeinschaftseinrichtungen, 461 inspizierte Kinder, davon 31 mit Läusen oder Nissen befallen.Inzidenzrate: 6,7 %
Kopfläuse sind weltweit verbreitet. Vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen treten hauptsächlich in der kühleren Jahreszeit immer wieder Läuse auf. Den Betroffenen ist das oftmals äußerst peinlich. Bei aller Belästigung, die mit verlaustem Kopfhaar verbunden ist, übertragen Kopfläuse jedoch keine ernsthaften Krankheiten.
Überall wo Köpfe eng zusammengesteckt oder Haarbürsten, Kämme, Mützen, Kopfkissen bzw. Jacken gemeinsam benutzt werden, kann es schon mal passieren, dass man plötzlich ein paar von diesen Parasiten auf dem Kopf hat. Entgegen der landläufigen Meinung ist es also keine Schande Läuse zu bekommen, wohl aber sie zu behalten!
Was ist zu tun ?
1. Juckt Ihre Kopfhaut häufiger als sonst, sollten Sie ihr Kopfhaar auf Läusebefall hin überprüfen. Achten Sie dabei besonders im Ohren-, Schläfen- und Nackenbereich auf die maximal 3 mm großen, sechsbeinigen Läuse und die an den Haaren klebenden hellen Nissen (Eihüllen).
2. Eltern, deren Kinder eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, sind gesetzlich zur Information über den Lausbefall ihrer Kinder gegenüber der Leitung der Einrichtung verpflichtet.
3. In Drogerien und Apotheken gibt es verschiedene Mittel – wie z. B. Spray, Shampoo, Gel oder Puder – mit denen man die Plagegeister schnell vertreiben kann. Wenden Sie die Mittel streng nach der Gebrauchsanweisung an! Schließlich sollen diese den Lästlingen schaden und nicht Ihnen.
4. 8 bis 10 Tage nach der „Bekämpfungsaktion“ ist diese Behandlung unbedingt zu wiederholen. Es besteht nämlich immer die Gefahr, dass aus Eiern, welche die Prozedur überlebt haben, in dieser Zeit erneut Läuse ausschlüpfen.
5. Getragene Kleidungsstücke und Bettwäsche sollten bei mindestens 60 °C in der Waschmaschine gewaschen werden. Für Textilien, die nicht waschbar sind, gibt es Puder zum Einstäuben. Alternativ können Läuse auch „ausgehungert“ werden. Dazu werden die befallenen Textilien in einem verschlossenen Beutel ca. 4 Wochen bei Raumtemperatur um 18 °C aufbewahrt. Je wärmer, desto schneller sterben die Läuse ab. Eine weitere wirksame Methode ist außerdem das Einfrosten in Kälteboxen bei –10 bis –15 °C über einen Tag.
6. Gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz dürfen Personen, die von Läusen befallen sind, keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen betreten. Dies ist erst dann wieder möglich, wenn durch eine Bescheinigung des Hausarztes oder des Gesundheitsamtes bestätigt wird, dass eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist. Gelingt es nach einer einmaligen Behandlung alle Nissen aus dem Kopfhaar zu entfernen, kann das Kind nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes bereits am nächsten Tag wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an das Gesundheitsamt unter folgender Rufnummer:
0371 / 4 88 – 53 20 oder 4 88 58 32.
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