Schnelleinstieg:


Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 869 Chemnitz, den 03.12.2002

Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Gesetzes über den Ladenschluss (LadschlG) -
Ausnahmebewilligung zur Befreiung von den Vorschriften des § 3 LadschlG

1. Die Stadt Chemnitz hebt die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der allgemeinen Ladenschließzeiten nach § 3 LadschlG vom 17.09.2002 in der Fassung vom 23.10.2002 auf.

2. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Chemnitzer Amtsblatt in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder aber bei jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen. Die Allgemeinverfügung einschließlich der Begründung kann ab dem 04.12.2002 während der allgemeinen Dienstzeit an der Aushangtafel im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstr. 53, 09111 Chemnitz, eingesehen werden.

gez. Motzkus
1. Bürgermeister

Hinweis für Redaktionen: Die Aufhebung der Allgemeinverfügung ist erforderlich nachdem das Verwaltungsgericht Chemnitz in seinen Entscheidungen vom 27.11.2002 und 29.11.2002 die Befristung der Verfügung bis 23.12.2002 beanstandet hat.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

Schnell-Links:


Veranstaltungskalender

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
4 Wochen anzeigenKalender - Wochenansicht und Monatsansicht umschalten