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Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 880 Chemnitz, den 10.12.2002

Neu eingerichtet: Infobox unter Ruf 0371/488-5530
Angebot des Sozialamtes der Stadt Chemnitz zum Thema Grundsicherung

Ab sofort hat das Sozialamt der Stadt Chemnitz unter Ruf 0371/488-5530 eine Infobox mit Informationen für Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger zum neuen Grundsicherungsgesetz geschaltet.

Informiert wird dabei u.a. über die Anspruchsvoraussetzungen zur Antragstellung auf Leistungsgewährung, über die Möglichkeit der telefonischen Erstberatung nach Terminvereinbarung unter Ruf 0371/488-6419, Zimmer 019 und zur Abgabe der Anträge in der Abteilung Wohngeld/ Grundsicherung im Sozialamt der Stadt. Diese Abteilung ist zuständig für die Leistungsgewährung in der Stadt Chemnitz und hat ihren Sitz im Bürger- und Verwaltungszentrum „Moritzhof“, Bahnhofstraße 53. Beratung, Antragsausgabe und Entgegennahme von Anträgen erfolgt darüber hinaus auch im Rechtsamt der Stadt Chemnitz, Abteilung Versicherungsamt im Rathaus am Markt 1.

Umfangreich informiert zum neuen Grundsicherungsgesetz, das ab Januar 2003 in Kraft tritt, wurde durch die Stadt Chemnitz u.a. auch mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 48 vom 27. November 2002.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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