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PRESSEMITTEILUNG 881 Chemnitz, den 10.12.2002
Information aus dem Sächsischen Staatsministerium des Innern:
Rasch: Flutopfer können Weihnachtsbeihilfe erhalten
Betroffene Chemnitzer erhalten das entsprechende Antragsformular in allen Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz und können den Antrag auch dort einreichen. Barauszahlungen sind über die Bürgerservicestelle im Chemnitzer Rathaus möglich.
Hier der Text der vom SMI am 09.12.2002 herausgegebenen Pressemitteilung
Nr. 133/02:
Aus den Geldern, die auf den beiden Sonderkonten des Freistaates eingegangen sind, können von der Flut betroffene Haushalte eine "Weihnachtsbeihilfe" erhalten. Dies erklärte - im Einvernehmen mit dem für die Verteilung des Spendenaufkommens in Sachsen zuständigen Lenkungskreis und dem dort vertretenen Sächsischen Städte- und Gemeindetag - Innenminister Horst Rasch heute in Dresden. Minister Rasch verwies darauf, dass etliche Menschen das Weihnachtsfest nicht so vorbereiten und feiern könnten, wie es ohne das Hochwasser der Fall gewesen wäre. "Unsere Weihnachtsbeihilfe lindert deshalb manche provisorische Notsituation und deckt einen Sonderbedarf ab. Deshalb fragen wir auch nicht groß nach Bedürftigkeit, sondern vielmehr nach der speziellen Lebenssituation in den Monaten nach der Flut", so der Innenminister zum Zweck der Beihilfe.
Unter der Voraussetzung, dass der Mieter oder Eigentümer die Wohnung in Folge des Augusthochwassers für mindestens zwei Monate nicht nutzen konnte, können je Haushalt auf Antrag 500 Euro ausgezahlt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass der Antragsteller - gleichgültig ob als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung - insgesamt bisher keinen vollständigen Schadensausgleich für Hochwasserschäden erhalten hat. Die Beihilfe wird auf 1.000 Euro erhöht, wenn in dem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das eine im Haushalt lebende Person Kindergeld bezieht oder wenn in dem Haushalt ein pflegebedürftiger Mensch lebt.
Die Weihnachtsbeihilfe kann bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit einer kurzen Erklärung beantragt werden. Durch die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung werden die Beihilfen auch bis zum 23. Dezember 2002 und nach Möglichkeit bar ausgezahlt.
Thomas Uslaub, Pressesprecher Sächsisches Staatsministerium des Innern,
Wilhelm-Buck-Str. 2 * 01097 Dresden
Telefon: +49 351 564-3040 * Telefax: +49 351 564-3049
eMail: thomas.uslaub@smi.sachsen.de
Stadt Chemnitz