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PRESSEMITTEILUNG 891 Chemnitz, den 12.12.2002

Stadt untersagt Sonntagsöffnung
10.000 Euro Zwangsgeld-Androhung bei Zuwiderhandlung

Heute Vormittag erging ein Bescheid an den Geschäftsführer der Kaufhof AG, Niederlassung Chemnitz, in dem das Geschlossenhalten der Verkaufsstelle an den kommenden Adventssonntagen angeordnet wird. Für den Fall der Zuwiderhandlung werden ein Zwangsgeld von 10.000 Euro und eine Abschöpfung des erzielten Gewinns angedroht.

Am 3. Dezember 2002 war die Allgemeinverfügung vom 17. September 2002, welche eine befristete Ausnahme von § 3 des Ladenschlussgesetzes zum Inhalt hatte, von der Stadt Chemnitz zurückgenommen worden. Kaufhof hatte in den Medien angekündigt, an den nächsten Adventssonntagen trotz der Rücknahme der Allgemeinverfügung zu öffnen.

Sollten weitere Einzelhandelseinrichtungen Zuwiderhandlungen zum Ladenschlussgesetz öffentlich ankündigen, wird die Stadt Chemnitz in gleicher Weise verfahren.

Wer ohne Vorankündigung öffnet, wird ebenfalls mit einem Bußgeld, welches den erzielten Gewinn übersteigt, belegt.

Andreas Bochmann
Pressesprecher

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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