Schnelleinstieg:


Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 905 Chemnitz, den 19.12.2002

Presseerklärung zur Brandschutzproblematik
Wasserschloß Klaffenbach

Die derzeitige Brandschutzdiskussion im Hotel des Wasserschlosses Klaffenbach betrifft die Rettungswegsituation im Hotelgebäude. Diese war in der Vergangenheit und ist auch derzeit gewährleistet. Die aufgeworfenen Fragen der letzten Tage betreffen ausschließlich ergänzende Brandschutzmaßnahmen für einen noch höheren Sicherheitsstandard auf Grund eines im August/September 2002 neu erholten Sachverständigengutachtens, dem sich die Fachämter der Stadt Chemnitz inhaltlich angeschlossen haben.

Die bisherige Rettungswegsituation im Hotelgebäude ist dadurch gekennzeichnet, dass aus Denkmalschutzgründen die bereits im Gebäudebestand vor der Umnutzung zum Hotel in den Jahren 1994/1995 vorhandene Treppenanordnung nicht geändert wurde. Dieser Situation wurde in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt des Umbaus geltenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften dadurch entsprochen, dass der Treppenraum als Sicherheitstreppenraum mit Be- und Entlüftungseinrichtungen ausgebildet wurde, so dass aus damaliger Sicht ein zweiter Rettungsweg entbehrlich war.

Anlässlich einer Brandalarmauslösung durch einen rauchenden Gast in einem Nichtraucherzimmer im November 2000 wurden im Zusammenhang mit dem brandschutztechnischen Belüftungssystem und den vorhandenen Sicherheitsschleusen im Treppenhaus mögliche technische Fehler vermutet, worauf eine sogenannte Brandverhütungsschau durchgeführt wurde.

Nach Beauftragung einer brandschutztechnischen Bewertung eines externen Brandschutz-Sachverständigen konnte eine sichere Übergangslösung im März und April 2001 gefunden werden, die unverzüglich vor Ort ausgeführt und bis heute überwacht wurde, so dass der Hotelbetrieb bis auf weiteres ohne Gefahr gewährleistet werden konnte. Die abschließende sachverständige Stellungnahme konnte wegen Erkrankung und Tod des zunächst tätigen Sachverständigen nicht mehr zu Ende geführt werden. Es wurde ein neuer Sachverständiger beauftragt, der im September 2002 eine wesentlich weitergehende Fluchtwegkonzeption unterbreitete, die statt des zentralen Fluchttreppenhauses in der Mitte des Gebäudes zwei getrennte Fluchttreppen an den seitlichen Enden des Hotelflügels des Wasserschlosses forderte.

Das neue und weitergehende Brandschutzgutachten aus dem September 2002 machte sich die Verwaltung zu eigen unter Hinanstellung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte, um mit dem durch den Sachverständigen vorgeschlagenen anderen 2-Wege-Fluchtwegkonzept einen hohen dauerhaften Sicherheitsstandard für den Hotelbetrieb zu gewährleisten. Auf dieser Grundlage erging Mitte Oktober 2002 eine verwaltungsinterne Aufforderung des Baugenehmigungsamtes an das Kulturamt, zur Gewährleistung und Wiederherstellung des bauordnungsrechtlichen Zustandes das 2-Wege-Fluchtwegkonzept auf Grundlage des neuen Brandschutzgutachtens als dauerhafte Lösung über die Interimslösung aus März/April 2001 hinaus, herzustellen.

In Zusammenarbeit mit den Hotelbetreibern, zuletzt in einem Gespräch am 14.11.02, und den für das Bauvorhaben zu beteiligenden Fachämtern wurde ein Bauablaufplan erstellt und die Realisierung der Baumaßnahmen für Januar 2003 geplant. Es wurden erhebliche Haushaltmittel kurzfristig bereitgestellt.
Um weitere zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung des Bauvorhabens zu vermeiden, wurde anstatt des zeitaufwendigen öffentlichen Vergabeverfahrens ein freihändiges Vergabeverfahren durchgeführt und kurzfristig eine Entscheidung zur Mittelbereitstellung im Finanzausschuss herbeigeführt, so dass im November 2002 die ersten Aufträge erteilt wurden und damit die Baumaßnahmen wie geplant im Januar 2003 durchgeführt werden können.
Der sichere Betrieb des Hotels durch die Übergangslösung aus März 2002 ist, wie oben dargestellt, weiter gewährleistet.

Trotz der Mitte November vorliegenden Zusage der Betreiberin, unbürokratisch an der neuen Brandschutzkonzeption und baulichen Umsetzung im Hotel mitzuwirken, erfolgte am 11. Dezember 2002 ein für die Stadtverwaltung nicht nachvollziehbarer Sinneswandel, mit dem wirtschaftliche Interessen der Betreiberin aus dem Pachtvertrag mit den notwendigen baulichen Maßnahmen verknüpft werden. Die Betreiberin untersagte der Stadt Chemnitz als Verpächterin die vorher abgestimmten baulichen Maßnahmen während einer von ihr selbst vorgeschlagenen Schließung im Januar/Februar 2003 durchzuführen und stellt die Notwendigkeit der Maßnahmen nunmehr in Frage. Auf dieser Grundlage hat die Stadtverwaltung eine Duldungs- und Beseitigungsanordnung vorbereitet. Durch die bereits im Vorfeld vorgebrachten Einwendungen der Betreiberin und der eigenen Beteiligung der Stadt Chemnitz wird der Vorgang der nach der Sächsischen Bauordnung hierfür zuständigen nächsthöheren Baubehörde, dem Regierungspräsidium Chemnitz, noch diese Woche zugeleitet, um die Umsetzung wie geplant im Januar 2003 zu gewährleisten.

Ungeachtet dessen wird stadtintern eine abschließende Prüfung der Angelegenheit erfolgen mit dem Ziel, das Verwaltungshandeln innerhalb der Fachämter darzustellen und zu bewerten.

Zudem wurde durch die Stadt Chemnitz bereits eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Überprüfung der im Zusammenhang mit der Brandschutzdiskussion von den Hotelbetreibern im Rahmen des Pachtvertrages geltend gemachten Ansprüche, wie auch der damit zusammenhängenden bauordnungsrechtlichen Fragen beauftragt.

gez. Motzkus
1. Bürgermeister der Stadt Chemnitz

Pressestelle
Stadt Chemnitz

Schnell-Links:


Veranstaltungskalender

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
4 Wochen anzeigenKalender - Wochenansicht und Monatsansicht umschalten