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PRESSEMITTEILUNG 99 Chemnitz, den 21.02.2002

Kunst- und Kulturförderung –
Antragsformulare im Kulturamt erhältlich

Anträge auf Zuwendungen aus der kommunalen Kunst- und Kulturförderung für das laufende Haushaltsjahr 2002 können nach Information aus dem Kulturamt der Stadt Chemnitz noch bis zum 01. März 2002 und Anträge auf Mietstützung für Mieter in kommunalen Objekten oder auf Förderung nach Maßgabe des Sächsischen Kulturraumgesetzes können für das Jahr 2003 bis spätestens 31. Mai 2002 bei der Stadt Chemnitz, Kulturamt, 09106 Chemnitz (Sitz: Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53) in schriftlicher Form eingereicht werden.

Die Antragsformulare für die kommunale Kunst- und Kulturförderung sowie die „Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur“ sind im Kulturamt erhältlich.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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