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PRESSEMITTEILUNG 108 Chemnitz, den 26.02.2003

Neue Baugestaltungssatzungen für eingemeindete Ortsteile

Zurzeit sind die von der Verwaltung, Stadtplanungsamt der Stadt Chemnitz, erarbeiteten Baugestaltungssatzungen für die früheren Gemeinden - jetzt Ortsteile von Chemnitz – im Gespräch.
Einstimmiges Votum gab es z.B. gestern vom Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss für die Baugestaltungssatzung des Ortsteiles Mittelbach, die nun am 05. März 2003 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorliegen wird.
In diesem Zusammenhang verwies Amtsleiter Dr. Wolfgang Seidel darauf, dass es sich hierbei nicht um Satzungen mit neuen Inhalten handle. Grund für den Handlungsbedarf sei die Schaffung sauberer Rechtsgrundlagen.

So sind die Satzungen zu überarbeiten weil:

- durch die Eingemeindungen ein anderes fachliches Unterstellungsverhältnis besteht,

- es seit 1998 eine neue Sächsische Bauordnung gibt,

- Verschiedene Festlegungen rechtlich unbestimmt oder „schwammig” sind,

- die exakte Erfassung aller Denkmalschutzobjekte bisher nur pauschal erwähnt waren und nun als Anlage Bestandteil der Satzung sind,

- der Überarbeitungswunsch auch bei den Ortschaftsräten vorhanden ist,

- die Satzungen von Grüna und Euba 10 Jahre als rechtkräftig galten, jedoch durch Verfahrensfehler nicht rechtskräftig sind,

- die Satzung von Mittelbach 1992 ohne exakte Gebietsbestimmung beschlossen wurde,

- die Satzungserarbeitung von Klaffenbach wegen fehlender Haushaltmittel noch von der Gemeinde noch in der Vorbereitungsphase gestoppt wurde,

- durch 10 Jahre Erfahrung jetzt teilweise andere Schwerpunkte zu setzen sind,

- es vom AGENDA-Büro mehrfach Hinweise gab, das Ortsbild aller Ortsteile der so genannten Erzgebirgsnordrandstufe durch Baugestaltungssatzungen nachhaltig zu schützen.

Hinweis für die Medien: Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in der vom Baudezernat zur Beschlussvorlage der „Baugestaltungssatzung des Ortsteiles Mittelbach” (Stadtrat 5.3.) als Anlage beigefügten Broschüre „Sanieren und Bauen in ländlichen Stadtgebieten”.
Ansprechpartner für weitere Informationen ist das Stadtplanungsamt der Stadt Chemnitz unter Ruf 0371/488-1980.

(cs)

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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