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PRESSEMITTEILUNG 123 Chemnitz, den 05.03.2003
Trotz schwieriger Haushaltslage:
Stadtrat beschloss Rückzahlung von Semesterbeiträgen
an Studentinnen und Studenten der TU Chemnitz mit Hauptwohnsitz in Chemnitz
Der Semesterbeitrag setzt sich aus den Beiträgen für das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau in Höhe von 37,00 Euro und für den Studentenrat der TU Chemnitz in Höhe von 4,00 Euro zusammen.
Für den städtischen Haushalt ergeben sich dadurch Mehrausgaben von ca. 68.000 Euro - unterstellt ist dabei eine gleichbleibende Anzahl der Anträge.
Mit dem Beschluss die erhöhten Semesterbeiträge zu zahlen trägt Chemnitz dazu bei den Universitätsstandort Chemnitz attraktiver und anziehender für Studentinnen und Studenten zu machen.
Bereits seit dem Wintersemester 2000/2001 werden den Studentinnen und Studenten, welche ihren Hauptwohnsitz in Chemnitz haben gemäß Beschluss des Stadtrates vom 10.05.2000, die Semesterbeiträge zurück gezahlt. Der zu erstattende Semesterbeitrag betrug damals 60,00 DM (30,68 Euro).
Ab dem Sommersemester 2002 wurde bedingt durch die geänderte Beitragsordnung des Studentenrates der TU Chemnitz (Beitragssatz von 4,09 Euro auf 4,00 Euro) und der Neufassung der Beitragssatzung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau (Beitragssatz von 26,59 Euro auf 27,00 Euro) der Semesterbeitrag in Höhe von 31,00 Euro erstattet.
Nunmehr wird ab dem Sommersemester 2003 der Beitrag des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau um weitere 10,00 Euro auf 37,00 Euro angehoben.
Stadt Chemnitz