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PRESSEMITTEILUNG 133 Chemnitz, den 10.03.2003

Das Umweltamt informiert:

Krötenwanderung beginnt: Amphibienschutz durch Hinweisschilder

Sobald die Temperaturen in den Abendstunden über 5C erreichen, beginnen die ersten Frösche, Kröten und Molche aus ihren Winterquartieren in die Laichgewässer zu wandern. Dabei legen Grasfrösche bis zu 800 Meter und Erdkröten sogar bis zu 2 Kilometer Wegstrecke zurück. In dicht besiedelten Gegenden werden die Wanderstrecken oftmals von Straßen getrennt.

Untersuchungen belegen, dass die Verluste durch den Straßenverkehr bei der Frühjahrswanderung neben der Zerstörung der Lebensräume eine Hauptursache für die Dezimierung der Amphibien ist. Heute sind alle heimischen Amphibienarten besonders geschützt. In Chemnitz kommen neben den relativ häufigen Arten Erdkröte, Grasfrosch und Teichmolch auch die Knoblauchkröte, der Teichfrosch, der Kleine Wasserfrosch, der Seefrosch, der Feuersalamander, der Berg und der Kammmolch vor. Mehrere 100 Teiche und Tümpel dienen ihnen als Laichgewässer. Um den “Konflikt” Amphibienwanderung - Straßenverkehr zu entschärfen, werden vom Umweltamt verschiedene Wege beschritten. So wurden zum Beispiel an der Röhrsdorfer Straße auf der Höhe des Speichers Altendorf und dem Stiftsweg auf der Höhe des Kirchgrundes 1996 und 1997 stationäre Amphibienleiteinrichtungen errichtet. Bei Straßenneubauten, wie an der Südringerweiterung, werden Leiteinrichtungen und Durchlässe für Amphibien und andere wandernde Wildtiere vorgesehen. Mobile Krötenzäune sind auch in diesem Jahr wieder entlang der Eubaer und Chemnitzer Straße sowie in Wittgensdorf errichtet. Ohne die Mithilfe von Bürgern, ehrenamtlichen Naturschutzhelfern und Vereinen ist dies nicht durchführbar, da die in die aufgestellten Eimer gefallenen Tiere über die Straßen getragen werden müssen. Im Einzelfall können auch Straßen vorübergehend in den Abend und Nachtstunden gesperrt werden, so wie auch im letzten Jahr die Forststraße im Zeisigwald. Schließlich werden durch das Tiefbauamt ca. 60 Warnschilder “Achtung Kröten” an Konfliktpunkten aufgestellt, die die Autofahrer auf das Problem aufmerksam machen und zu einer angemessene Fahrweise verpflichten sollen.

Fragen zum Thema beantwortet das Umweltamt unter Telefon-Nr. 488 3602.

  • Absicherung der Amphibienwanderung im Stadtgebiet Chemnitz
  • Aufstellen von Verkehrszeichen beginnt in dieser Woche/Abbau Ende April

An folgenden Stellen ist ein Warnschild vorgesehen:

Scheffelstraße

  • östl. Einmündung Dittersdorfer Straße
  • westl. Chemnitzfluss

Weigandstraße

  • südl. Güterzugstrecke
  • 100 m nördl. Klinik Carolabad

Windweg

  • ab Einmündung in Harthweg

Dieselstraße/Harthweg

  • ab E.-Reichel-Siedlung in stadtwärtige Richtung
  • ab 300 m südl. Waldenburger Straße

Richterweg

  • ab Gartensparte Am Bernsbach e.V. aus Richtung Zschopauer Str. kommend
  • Gegenrichtung ab Marktsteig

Mittagleite

  • ca. 100 m nach dem Marktsteig (von Zschopauer Straße kommend)
  • Gegenrichtung ab HNr. 67
  • ab HNr. 8a (von Zschopauer Straße kommend)
  • Gegenrichtung ab HNr. 49

Breitenlehn

  • ab ca. 20 m nach der Adelsbergstraße
  • Gegenrichtung ab HNr. 1

Schösserholz

  • ab Zufahrt zu HNr. 24
  • Gegenrichtung ab HNr. 29

Einsiedler Hauptstraße

  • ab ca. 200 m westlich des Gymnasiums Einsiedel
  • nördl. Einmündung Funkstraße

Fischzuchtgrund

  • ca. 100 m westlich des ehemaligen Forsthauses - nur ein Schild, da Sackgasse

Altenhainer Straße

  • ca. 100 m nördl. Einmündung Fischzuchtgrund
  • ca. 300 m südwestl. des Abzweiges auf B 174

Ferdinandstraße in Kleinolbersdorf

  • ca. 150 m östlich des Abzweiges Kirchweg und ca. 150 m östlich der Grundschule

Ferdinandstraße im Sternmühlental

  • ca. 100 m nordöstlich des Teiches im Hammergrund und ca. 100 m südwestlich der Gaststätte Sternmühle

A.-Schweitzer-Straße

  • ab Talanger in Richtung A.-Pech-Straße
  • Gegenrichtung ab A.-Pech-Straße in Richtung Talanger

Talanger

  • ab L.-Braille-Straße landwärts
  • ab HNr. 33 stadtwärts

Salzstraße

  • ab Abzweig Schönherrstraße
  • Gegenrichtung ab Waldleite
  • nach der Zufahrt zu HNr. 62 in landwärtige Richtung

Waldleite

  • ab Salzstraße

Steinweg

  • je 150 m nördl. und südl. der Zeisigwaldschänke

Eubaer Straße

  • ca. 50 m östlich der Heideschänke
  • ca. 100 m östl. der Talsperre Euba

Ferdinandstraße

  • in Kleinolbersdorf ca. 200 m westlich der Einmündung Altenhainer Dorfstraße, auf Altenhainer Dorfstraße ca. 50 m südlich der Einmündung Ferdinandstraße sowie auf der Ferdinandstraße im Sternmühlental ca. 500 m nördlich der Einmündung Dorfstraße

Rathausstraße in Altenhain

  • ca. 50 m nordwestlich der Teichkette - nur ein Schild, da Sackgasse

Amselgrund, Altenhainer Dorfstraße

  • direkt westlich der Einmündung Amselgrund, auf Amselgrund ca. 50 m westlich der Einmündung Kirchweg sowie ca. 300 m westlich der Einmündung Dittmannsdorfer Straße

Weißer Weg

  • ca. 200 m von Einmündung auf Dresdener Straße
  • ca. 200 m nördl. Eubaer Straße

Burgstädter Straße in Wittgensdorf

  • ca. 400 m nördl. Einmündung Genossenschaftsstraße
  • ca. 100 m nördl. Murschnitzer Teiche

Dorfstraße in Grüna

  • Neustädter Straße ab Chemnitzer Straße
  • Dorfstraße westl. Einmündung Bleicherstraße

Bernsdorfer Straße

  • ca. 100 m südwestl. Einmündung Marktsteig
  • ca. 500 m nördl. Einmündung auf Jägerschlößchenstraße

Max-Saupe-Straße

  • ca. 250 m südl. Einmündung auf Stiftsweg
  • Max-Saupe-Straße auf Höhe der Bereitschaftspolizei

Riedstraße

  • unmittelbar südlich Güterzugstrecke
  • Abzweig Unritzstraße

Reichenhainer Mühlberg

  • an Gornauer Straße, nur ein Schild da Anwohner- bzw. Ringstraße

Die Errichtung der Hinweisschilder erfolgt durch die Abt. Verkehrsbehörde im Tiefbauamt.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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