Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 147 Chemnitz, den 14.03.2003
Wichtige Bürgerinformation aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:
Informationshotline 488-6406 zum Wohngeld ab sofort geschaltet
Die Abteilung Wohngeld/ Grundsicherung im Sozialamt der Stadt Chemnitz - Sitz der vielfrequentierten Abteilung ist das Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof an der Bahnhofstraße - bittet in diesem Zusammenhang auch um Veröffentlichung des Hinweises, dass zur noch besseren Information der Bürgerinnen und Bürger mit entsprechenden Aushängen im BVZ Moritzhof auf die künftig – konkret bereits ab 01. April 2003 – für die Antragsteller noch effektivere Verfahrensweise bei der Bearbeitung ihrer Wohngeldanträgen hingewiesen wird.
Zu Informationen übermittelt die Pressestelle im folgenden auch den Text der Informationshotline:
Sehr geehrte Antragsteller auf Wohngeld „Mietzuschuss“
Sehr geehrte Antragsteller auf Wohngeld „Lastenzuschuss“
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches Wohngeld, mit Sitz im Bürger- und Verwaltungszentrum der Stadt Chemnitz, Bahnhofstraße 53, besteht Bürgerfreundlichkeit darin, allen Antragstellern möglichst zeitnah und ohne längere Wartezeiten Wohngeld zu bewilligen.
Dazu benötigen wir Ihre aktive Mitwirkung und bitten folgende Hinweise zu beachten:
Sie werden gebeten, Antragsunterlagen über die Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz, im Eingangsfoyer bzw. der Servicestelle Wohngeld des Bürger und Verwaltungszentrums Moritzhof zu beziehen.
Antragsformulare und Informationen zum Wohngeld sind in Kürze auch auf den Internetseiten der Stadt Chemnitz zu erhalten.
Die Rücksendung der vollständig ausgefüllten Anträge, einschließlich der Anlagen zum Antrag, wollen Sie bitte, versehen mit Ihrer Unterschrift, auf dem Postweg, durch Abgabe in den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz oder über die angebrachten Hausbriefkästen vornehmen.
Da für die Wohngeldgewährung aktuelle und zeitnahe Angaben oder Anlagen erforderlich sind, bitten wir Wiederholungsanträge frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungsablaufes zu stellen.
Beachten Sie dabei, alle Anlagen zum Antrag ausschließlich in Kopie beizufügen.
Haben Sie bereits einen Antrag gestellt, bitten wir von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Abstand zu nehmen. Alle Antragsteller erhalten einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Ab 1. April 2003 wird die Effizienz unseres Verwaltungsablaufes weiter erhöht und nach einem Bestellsystem gearbeitet. Damit werden unnötige Wege- und Wartezeiten durch persönlich erforderliche Vorsprachen zur Klärung besonderer regelungsbedürftiger Sachverhalte bei den Sachbearbeitern vermieden.
Informative Anfragen zum Wohngeld erhalten Sie dann ausschließlich durch die im Servicebereich tätigen Mitarbeiter im Moritzhof, Erdgeschoss Zimmer 19 und 20.
Die telefonische Erreichbarkeit und Terminvermittlung für die Sachbearbeiter ist unter den Rufnummern 488 6418, 488 6419 und 488 6477 möglich.
Das Team Wohngeld bedankt sich für Ihr Verständnis.
Weitere Informationen zum Hintergrund
Derzeit stellt die Grundsicherung als eine neue soziale Leistung die Sozialämter in den Kommunen organisatorisch und inhaltlich vor eine große Herausforderung: Eine wahre „Flut“ von Anträgen geht ein, die Antragsteller haben großen Informationsbedarf, dem die ausgezeichnet qualifizierten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter hochmotiviert und engagiert begegnen. Denn: Für soziale Pflichtleistungen gibt es selbstverständlich keinen „Aufschub“ und keinen „Probelauf“ - bindend für die Ausführung sind die gesetzlichen Vorschriften, zwingend die Ansprüche der Antragsteller.
Wie das Sozialamt der Stadt Chemnitz informiert, gibt es natürlich bereits wichtige Erfahrungen mit grundsätzlich veränderten Leistungen und deren Einführung für eine große Personenzahl zu einem Stichtag, von denen profitiert werden kann – dies soll hier im folgenden am Beispiel der Leistungsgewährung bei Wohngeld dargestellt werden:
Mit der grundlegenden Novellierung des Wohngeldgesetzes zum 1. Januar 2001 gab es so für die Abteilung Wohngeld/Wohnungsfürsorge im Sozialamt der Stadt Chemnitz bereits eine vergleichbare Neuordnung – inhaltlich und organisatorisch.
Die Kriterien für die Gewährung und die Formalien änderten sich und alle Wohngeldbescheide liefen zum Ende des Vorjahres aus. Das bedeutete für die Bürgerinnen und Bürger, dass ein neuer Antrag auf Wohngeldgewährung zu stellen war.
Wohngeld ist neben der Sozialhilfe eine der wichtigsten finanziellen Leistungen, und wird vom Sozialamt auf Antrag gewährt. Abhängig ist die Leistungsgewährung jeweils von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, von der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der Miete oder Belastung. Wer Wohngeld beantragt, ist in der Regel dringend auf die Leistung angewiesen.
Um die Größenordnung deutlich zu machen: Im Jahr 2000 gab es in der Stadt Chemnitz monatlich im Durchschnitt 11500 Zahlfälle (wie die wichtige finanzielle Leistung im „Verwaltungsdeutsch“ bezeichnet wird). Im November 2001 wurden 14057 und im Vergleichsmonat des Folgejahres 13200 Zahlfälle registriert.
Dass mit dem neuen Wohngeldgesetz erhöhter Beratungsbedarf und damit längere Bearbeitungszeiten entstehen würden, erkannten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits im Vorfeld. Um sich auf diese Situation entsprechend einzustellen, wurde in der Abteilung Wohngeld des Sozialamtes der Stadt Chemnitz zeitgleich im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof in der Bahnhofstraße53 eine separate Servicestelle Wohngeld mit Rezeptionscharakter eingerichtet. Von dieser Servicestelle aus werden Rückfragen an die Sachbearbeiter weitergeleitet und Termine vereinbart. Die Bürger erhalten Auskunft und Hinweise zum Antragsprocedere und zur Vollständigkeit der Unterlagen. Auf diese Weise wird die Zeit gespart, die in vielen Fällen für persönliche Beratung und Nachfragen beim zuständigen Bearbeiter und für die Bearbeitung erforderlich ist.
In der Servicestelle Wohngeld wie auch in allen Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz erfolgen Ausgabe und Entgegennahme von Wohngeldanträgen. Diese Aufgabenteilung hat sich gut bewährt und deutlich verkürzte Bearbeitungszeiten zur Folge: Waren es Ende 2000 noch sechs bis acht Wochen, erfordert die Bearbeitung eines Antrages derzeit durchschnittlich nur vier bis sechs Wochen.
Darüber hinaus ist die fachliche Qualität der erteilten Bescheide auch ablesbar an der Zahl der berechtigten Widersprüche, die unter einem Prozent liegt.
Die bereits deutlich verkürzte Bearbeitungszeit wird sich nach den bisherigen Erfahrungen des Sozialamtes jedoch aus zwei Gründen nicht beliebig weiter minimieren lassen: Zum einen erfolgt mittels eines landeseinheitlichen EDV-Systems zur Wohngeldbearbeitung die zentrale Bescheiderstellung einmal monatlich in Leipzig. Zum anderen ist mit 1000 aktiven Akten je Bearbeiter in Chemnitz deren zu bearbeitende Fallzahl sehr hoch. Hinzu kommt, dass eine große Anzahl der Antragsteller nach wie vor Gesprächsbedarf hat.
Abgesehen von besonderen Problemfällen sind nach wie vor Wohngeldanträge nur unzureichend ausgefüllt, Unterlagen oft unplausibel oder unvollständig und führen zu erhöhtem Verwaltungsaufwand. Das betrifft besonders jüngere Antragsteller, schätzt die Leiterin des Sachgebietes Wohngeld im Sozialamt der Stadt Chemnitz Frau Uta Melzer ein.
Aufmerksam machen möchte sie auch darauf, dass mit der jährlich neuen Erteilung der Bescheide für alle Betroffenen zum Jahresanfang auch die jeweils aktuellsten Unterlagen eingereicht werden müssen. Ebenso sind vom Antragsteller alle Einkommensarten aufzuführen; oft werden z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht berücksichtigt.
Zur weiteren Optimierung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen werden die Antragsteller daher um Beachtung der folgenden Hinweise gebeten. Damit wird – so die Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wohngeld - nicht zuletzt auch zur Sicherung einer möglichst zeitnahen Wohngeldbewilligung beigetragen sowie nicht zuletzt auch zur Vermeidung von unnötigen Wege- und Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger:
- Persönliche Vorsprachen zum Wohngeld sollten bitte ausschließlich in der Servicestelle im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof (Sitz: Bahnhofstraße 53 in Chemnitz) vorgenommen werden.
- Zur Bearbeitung der Anträge werden die Antragsteller gebeten, unbedingt vorab einen Termin mit dem Bearbeiter zu vereinbaren.
- Die Antragsteller werden gebeten, Anträge und Anlagen mit der Post zurückzusenden, für Anträge, Anlagen und Nachreichungen die Hausbriefkästen zu nutzen und verstärkt auch den Service der Bürgerservicestellen der Stadt in Anspruch zu nehmen.
- Antragsformulare, Informationen und Hinweise zum Wohngeld sind nach Information aus dem
Sozialamt demnächst auch der Internetpräsentation der Stadt Chemnitz zu entnehmen. (Über den konkreten Zeitpunkt informiert die Pressestelle der Stadt Chemnitz rechtzeitig!)
Zu beachten ist jedoch unbedingt der Hinweis, dass die Rücksendung der Anträge nur per Post oder persönlich erfolgen kann, da eine Unterschrift geleistet werden muss!
Stadt Chemnitz