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PRESSEMITTEILUNG 198 Chemnitz, den 31.03.2003
Gemeinsame Anlaufstelle des Sozialamtes der Stadt Chemnitz
und des Arbeitsamtes Chemnitz
Durch das zweite Gesetz – für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – sind die Grundlagen für die Schaffung von gemeinsamen Anlaufstellen geschaffen. Dort werden den Bürgerinnen und Bürgern alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und alle Unterstützungsangebote bei der Suche nach einer neuen Arbeit aus einer Hand angeboten.
Die gemeinsame Anlaufstelle des Sozialamtes und des Arbeitsamtes befindet sich im Sozialamt der Stadt Chemnitz, Zimmer 221 bis 223, Goethestraße 5, in 09119 Chemnitz und nimmt mit Wirkung vom 01.04.2003 ihre Arbeit auf.
Die Öffnungszeiten entsprechen denen des Sozialamtes:
Montag und Freitag von 08:30 – 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 – 12:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung von 14:00 –18:00 Uhr.
Die Gemeinsame Anlaufstelle ist unter E-Mail: sozialamt@stadt-chemnitz.de, der Telefonnummer: 0371/ 488-5069 oder per Fax unter 488-5099 erreichbar.
Betreut werden Personen, die arbeitslos sind und ausschließlich Hilfen zum Lebensunterhalt entsprechend des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) beziehen oder eine Hilfe nach § 30 BSHG (Aufbau oder Sicherung der Lebensgrundlage durch selbständige Tätigkeit) erhalten sollen.
Hinweis für Redaktionen: In der Anlage übermittelt die Pressestelle zur Veröffentlichung das Logo der gemeinsamen Anlaufstelle.
Stadt Chemnitz