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PRESSEMITTEILUNG 200 Chemnitz, den 01.04.2003
Oberbürgermeister gibt „Grünes Licht“ für Bewerbung der Stadt Chemnitz
um das Förderprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke – LOS“
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Geplant ist mit diesem Projekt in den Gebieten der sozialen Stadt eine Maximalförderung für Projekte in Höhe von 100.000 Euro, wobei eine Mikroförderung von 10.000 Euro pro Einzelprojekt erfolgen soll; enthalten darin sind Honorarmittel und einzelprojektbezogene Sachkosten. Zusätzlich können Sachkosten bis zur Höhe von 20 Prozent der zugewiesenen Programmmittel, also bis zu 20.000 Euro, für die Aufwendungen der Steuerungsgruppe geltend gemacht werden.
Die erfolgreiche Bewerbung kann für die Stadt Chemnitz eine Gesamtfördersumme von 720.000 Euro innerhalb von 3 Jahren (2003-2006) bedeuten, wenn beide Standorte "Soziale Stadt" als förderwürdig erachtet werden:
100.000 Euro + 20.000 Euro = 120.000 Euro x 2 Standorte x 3 Jahre = 720.000 Euro.
Bedingung für die Förderung ist, dass die Entscheidungen über die Vergabe der Mittel durch die Netzwerkstellen an lokale Akteure und Initiativen unter Beteiligung der Betroffenen erfolgen.
Zur Durchführung des Projektes in der Stadt Chemnitz wird unter Leitung des Amtes für Jugend und Familie eine Steuerungsgruppe gebildet, die u.a. die Aufgaben hat, das Förderprogramm bekannt zu machen und die Träger für das Thema zu sensibilisieren, einen Aktionsplan zu erarbeiten als Grundlage für die Bewerbung um das Förderprogramm, die Bewerbungsunterlagen zu erstellen, einen Projektwettbewerb für die Mikroprojekte auszuschreiben und schließlich zu entscheiden, welche Projekte gefördert werden. Selbstverständlich wird das Projekt auch in einer Dokumentation festgehalten.
Mit der Projektleitung wird das Amt für Jugend und Familie beauftragt. Der Jugendhilfeausschuss wird über den Fortgang des Projektes zeitnah durch die zu bildende Steuerungsgruppe informiert.
Fördervoraussetzung ist die Einreichung eines Aktionsplanes, der mit den bestehenden Stadtteilarbeitskreisen entwickelt werden soll.
Wenn die Stadt Chemnitz den Bewilligungsbescheid erhalten hat, wird das Amt für Jugend und Familie einen entsprechenden Beschlussantrag in den Finanzausschuss einreichen zur Einstellung der finanziellen Auswirkungen in den Haushaltplan 2003.
Zum Hintergrund: Der Stadtrat der Stadt Chemnitz hatte in seiner Sitzung am 14.06.2000 das Grobkonzept für die Umsetzung des Bund - Länder - Programms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt" im räumlichen Geltungsbereich Limbacher Straße / Hartmannstraße - Quartiersverknüpfung und Stadteingang beschlossen (B-313/2000).
Der zweite Standort Soziale Stadt "Stadtumbau 1" wurde mit Beschlussfassung des Integriertenhandlungskonzeptes (Beschluss B-160/2002) im räumlichen Handlungskonzept Wohnen am 15.05.2002 für Teile des Wohngebietes "Fritz Heckert" bestätigt.
Das Amt für Jugend und Familie hat nachfolgend das im Zusammenhang stehende Komplementärprogramm "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E&C)" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einzelnen Bausteinen im Gebiet "Die Soziale Stadt" umgesetzt. Dazu zählen das Freiwillige Soziale Trainingsjahr, der Lokale Aktionsplan für Toleranz und Demokratie und der Programmbaustein "Kompetenz und Qualifikation junger Menschen in sozialen Brennpunkten".
Im Februar 2003 wurden durch das Sozialpädagogische Institut und die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung die Regiestelle für das Programm "Lokales Kapital für soziale Zwecke - LOS" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gebildet. Die Regiestelle erarbeitet derzeit die konkrete Ausschreibung für das Förderprogramm, welches bis 30.06.2006 laufen soll. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) gefördert.
Stadt Chemnitz