Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 201 Chemnitz, den 01.04.2003
Information aus dem Umweltamt der Stadt Chemnitz
Jedes Jahr um diese Zeit beginnen die Landwirte ihre Anbauflächen mit Gülle zu düngen. Das Ausbringen unterliegt strengen Anwendungsvorschriften, die in einer Verordnung auf der Basis einer EU Richtlinie geregelt sind. Festgelegt sind u.a. die Menge des auszubringenden Düngemittels entsprechend der jeweiligen Anpflanzung, technische Regeln für die Geräte zum Verteilen des Düngers und auch die Sperrzeit für das Ausbringen der Gülle vom 15. November bis 15. Januar.
Vieles haben die Landwirte in der heutigen Zeit zu beachten, um auf dem europäischen Markt zu bestehen. In diesem Zusammenhang ist auch der Umgang mit Gülle als hochwertiger Wirtschaftsdünger ein Thema. Gülle auf die Felder bringen, ist nicht nur eine billige Methode des Landwirtes, um eine reiche Ernte einzufahren, sondern auch eine Alternative zur chemischen Düngung. Nicht immer muss das, was man nicht riecht besser bzw. gesünder sein!
Auch aus diesem Grund appelliert das Umweltamt an das Verständnis für auftretende Geruchsbelästigungen.
Vieles haben die Landwirte in der heutigen Zeit zu beachten, um auf dem europäischen Markt zu bestehen. In diesem Zusammenhang ist auch der Umgang mit Gülle als hochwertiger Wirtschaftsdünger ein Thema. Gülle auf die Felder bringen, ist nicht nur eine billige Methode des Landwirtes, um eine reiche Ernte einzufahren, sondern auch eine Alternative zur chemischen Düngung. Nicht immer muss das, was man nicht riecht besser bzw. gesünder sein!
Auch aus diesem Grund appelliert das Umweltamt an das Verständnis für auftretende Geruchsbelästigungen.
Über die Einhaltung der Vorschriften rings um Chemnitz wachen die Ämter für Landwirtschaft Mittweida (03727/965-0) und Zwönitz (037754/702-0). Für Informationen und Fragen stehen hier nicht nur den Landwirten, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern Fachberater zur Verfügung. Im Umweltamt der Stadt Chemnitz eingehende Geruchsanzeigen werden zur Prüfung zwecks Einhaltung der Düngeverordnung ebenfalls an diese Ämter geleitet.
Hinweis für die Medien: Fragen zum Thema beantwortet Antje Gensicke, Umweltamt, unter der Telefonnummer 0371/488-3678.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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