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PRESSEMITTEILUNG 207 Chemnitz, den 02.04.2003
Stadtrat beschloss: Mindestens 60 Arbeitsplätze können
dank Initiative der Stadt Chemnitz erhalten bleiben
(Über das Vermögen des Unternehmens war zum 01. Februar 2003 ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.)
Gegenstand der Beschlussvorlage war die Änderung des Beschlusses B-766/96 vom 11. Dezember 1996, mit dem der Kaufpreis für das von der CEFEG Federnwerke GmbH von der Stadt Chemnitz erworbene Grundstück Winklhoferstraße 3 im Gewerbegebiet „Südring“ für die Dauer von fünf Jahren zinslos bis zum 30. Juni 2003 gestundet worden war.
Hintergrund für den damaligen Grundstückserwerb zum Bebau mit einem Produktionsgebäude war die städtebaulich notwendige Verlagerung des bis dahin auf dem Sonnenberg ansässigen Unternehmens.
Nunmehr – so der heute gefasste Beschluss durch den Stadtrat Chemnitz – wird der Kaufpreis um weitere fünf Jahre bis zum 30. Juni 2008 zu den Bedingungen zinslos gestundet. Damit kann nunmehr der Gläubigerausschuss am 03. April 2003 ein positives Votum zur Fortführung des Betriebes abgeben.
Ohne die Initiative der Stadt Chemnitz und den vom Stadtrat Chemnitz heute gefassten Beschluss wäre eine Verwertung des Inventars und die Schließung der CEFEG Federnwerke GmbH unausweichlich gewesen.
Stadt Chemnitz