Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 208 Chemnitz, den 02.04.2003
Stadtrat beschloss:
Entwicklungskonzeption für Spiel- und Freizeitanlagen
In Anlehnung an das vom Stadtrat bereits beschlossene Integrierte Stadtentwicklungsprogramm ist die Konzeption vom Grünflächenamt der Stadt Chemnitz erarbeitet worden.
Derzeit werden 107 öffentliche Spiel- und Freizeitanlagen mit einer Gesamtfläche von ca. 20 ha vom Grünflächenamt der Stadt betreut. Aber nicht nur die Kommunen haben im Rahmen ihrer allgemeinen Daseinsvorsorge die Voraussetzungen für die Entfaltung der Kinder und Jugendlichen auch mit den entsprechenden Freizeitanlagen zu schaffen. Nach § 9 Absatz (1) der Sächsischen Bauordnung ist der jeweilige Grundstückseigentümer verpflichtet, in unmittelbarer Wohnungsnähe Spielmöglichkeiten für Kleinkinder zu schaffen. Bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen muss zusätzlich eine Kinderspiel- und Freizeitfläche zur Verfügung gestellt und unterhalten werden. In die Analyse wurden deshalb alle größeren Wohnungsunternehmen (GGG m.b.H., Wohnungsbaugenossenschaften) einbezogen und so 440 Spiel- und Freizeitanlagen des privaten Sektors mit einer Gesamtfläche von ca. elf Hektar erfasst. Die Anlagen für die größeren Kinder bzw. Jugendlichen fallen unter die Rubrik „Eigentümer übergreifend” und fallen damit ins Aufgabengebiet der öffentlichen Hand.
Ableitend aus dem Ist-Zustand, der gegliedert nach Stadtteilen auf einer Bestandskarte dargestellt ist, zeigt die Entwicklungskonzeption schließlich Entwicklungstendenzen für einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren.
Die inhaltliche Gestaltung und die Kosten sind nicht Gegenstand der Entwicklungskonzeption für Spiel- und Freizeitanlagen.
Stadt Chemnitz