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PRESSEMITTEILUNG 249 Chemnitz, den 16.04.2003

Jugendhilfeausschuss gab „Grünes Licht“ für umfangreiche Förderung
von Leistungsangeboten für Kinder und Jugendliche in Chemnitz

Stadt Chemnitz stellt 3,90 Millionen Euro für 88 Angebote zur Verfügung – Land Sachsen beteiligt sich zusätzlich mit 540.000 Euro

In seiner gestrigen Sitzung lagen dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Chemnitz zur Beschlussfassung die von der Verwaltung eingereichten Beschlussvorlagen zur Förderung der Leistungsangebote für Kinder und Jugendliche der Stadt Chemnitz gemäß §§ 11-14, § 16, § 52 und präventive Hilfen SGB VIII der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vor. Vorgeschlagen wurde durch das Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz - und in der gestrigen Sitzung so auch von den Ausschussmitgliedern beschlossen - die Förderung von insgesamt 88 Leistungsangeboten mit einem Fördervolumen von insgesamt 4,44 Millionen Euro. (Grundlage dafür ist die Fachförderrichtlinie des Amtes für Jugend und Familie vom 01.01.2003.) Diese Summe setzt sich zusammen aus den von der Stadt Chemnitz bereitgestellten Mitteln in Höhe von 3,90 Millionen Euro und einer Zuwendung in Höhe von 540.000 Euro – die finanzielle Beteiligung durch das Land Sachsen auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie vom 20.11.2001.

Zusätzlich zu den am 15.04.2003 zur Förderung vorgeschlagenen Leistungsangeboten der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden im Haushaltsjahr 2003 durch die Stadt Chemnitz sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie auf der Grundlage von Verträgen und Vereinbarungen weitere Leistungsangebote in Höhe von 910.000 Euro bezuschusst. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ermöglichen dem Amt für Jugend und Familie eine breite Angebotspalette in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu sichern.

Trotz angespannter Haushaltssituation in der Stadt Chemnitz ist es dank der gestern gefassten Beschlüsse durch den Jugendhilfeausschuss gelungen, den Bedürfnissen der in Chemnitz lebenden Kinder und Jugendlichen als auch den demographischen Erfordernissen gerecht zu werden. Der Haushaltsplan für das Jahr 2003 weist für Zuschüsse an Freie Träger der Jugendarbeit gegenüber dem Haushaltsansatz 2002 eine Steigerung von 430.000 Euro aus. Davon entfallen zur Förderung der o.g. Leistungsangebote 400.000 Euro. Durch Reduzierung der Landeszuwendung in Höhe von 230.000 Euro gegenüber dem Haushaltsjahr 2002 ergibt sich für 2003 eine Erhöhung um 170.000 Euro.

Ausgewählte Schwerpunkte und Beispiele – ein Überblick

Hier ein Überblick zu ausgewählten Schwerpunkten der auf Grundlage der §§ 11–14 SGB VIII gewährten Förderung (Erläuterungen zu den genannten Paragraphen finden Sie im weiteren Text der Pressemitteilung):

Förderung nach § 11 SGB VIII (siehe B-118/2003) –
die Förderhöhe aller Projekte nach § 11 SGB VIII beträgt 2.039.558,39 Euro.

Beispiele
Jugend- und Freizeitzentrum AJZ - Zuwendung in Höhe von 216.705,90 Euro
AWO e. V.- Zuwendung in Höhe von 53.643,85 Euro für Offenen Kinder- und Jugendtreff „Focus“
Ev. Luth. Jugendpfarramt Chemnitz - Zuwendung in Höhe von 44.457,42 Euro für Offene Kinder- und Jugendarbeit
Gewerkschaftlicher Verein für Kultur - Zuwendung in Höhe von 103.303,82 Euro für Bildung und Entwicklung in Chemnitz e.V.
Kindervereinigung Chemnitz e. V. - Zuwendung in Höhe von 119.118,50 Euro für Ferienprojekt, 83.297,14 Euro für Spielmobil
Regenbogenbus e. V. - Zuwendung in Höhe von 60.083,19 Euro
Salesianer Don Bosco - Zuwendung in Höhe von 87.922,04 Euro
Selbsthilfe Wohnprojekt Further Straße e. V. - Zuwendung in Höhe von – für das Kinder- und Jugendhaus „Bummerang“: 69.102,70 Euro; für das Kinder- und Jugendhaus „Schlupfwinkel: 92.052,69 Euro und für das Kinder- und Jugendhaus „Substanz“: 126.235,80 Euro
Solarisförderzentrum für Umwelt - Zuwendung in Höhe von 126.699,98 Euro für Offene Kinder- und Jugendarbeit im Jugendclub Solaris
Sozialverband VdK Sachsen e. V. - Zuwendung in Höhe von 123.317,91 Euro für keramik kreativ (zwei Projekte)
Young connections Chemnitz e. V. - Zuwendungen in Höhe von 98.313,89 Euro für Integrationsmodell JUNIOR

Förderung nach § 12 SGB VIII Jugendverbandsarbeit (siehe B-110/2003) –
die Gesamtförderhöhe aller Projekte nach §12 SG B VIII beträgt 80.589,45 Euro.
Der Verein Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit e. V. als Dachverband von 47 Vereinen, die nach §§ 11 – 14 SGB VIII tätig sind, erhält eine Gesamtsumme von 60.518,64 Euro.

Beispiele:
EC Chemnitz Lutherplatz - Zuwendungen in Höhe von 5.890.50 Euro für Freizeitarbeit mit Kindern und Jugendlichen
EC Rabenstein/Kinder- und Jugendarbeit - Zuwendungen in Höhe von 4.717, 50 Euro
Ev.-Luth. Jugendpfarramt Chemnitz - Zuwendungen in Höhe von 9.392,50 Euro
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Pauli-Kreuz - Zuwendungen in Höhe von 5.748,55 Euro für Kinder- und Jugendtreff
Sportjugend Chemnitz im SSBC e. V. - Zuwendungen in Höhe von 29.283,89 Euro

Zuwendungen im Rahmen des § 13 SGB VIII (siehe B-109/2003) -
die Gesamtförderung aller Projekte im Bereich der Jugendsozialarbeit zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen junger Menschen beträgt 1.479.886,62 Euro.

Beispiele:
AJZ e. V./Domizil e. V. - Zuwendungen in Höhe von 140.297,64 Euro für Mobile Jugendarbeit Innenstadt
Jugendberufshilfe Chemnitz e. V. - Zuwendungen in Höhe von – für Arbeiten und Lernen: 86.817,30 Euro; für Jugendberatungsstelle: 79.233,78 Euro und für Jugendwerkstatt: 227.720,76 Euro
Selbsthilfe 91 e. V. - Zuwendungen in Höhe von – für Jugendsozialbau: 88.635,99 Euro und für Jugendsozialhof: 155.521,26 Euro
Stadtmission Chemnitz e. V. - Zuwendungen in Höhe von – für Beratungsstelle für ausbildungs- und erwerbslose Jugendliche: 85.705,96 Euro und für Werk-Statt-Schule: 139.751,20 €
VBFA - Zuwendungen in Höhe von 204.265,92 Euro für Jugendwerkstatt

Zuwendungen im Rahmen des § 14 SGB VIII (siehe B-111/2003) –
die Projekte zur Erfüllung der Aufgabenstellung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Chemnitz werden mit insgesamt 579.498,83 Euro gefördert.

Beispiele:
AIDS Hilfe e. V. - Zuwendungen in Höhe von 27.388,05 Euro für AIDS Präventionsarbeit
AWO e. V. - Zuwendungen in Höhe von 24.794,23 Euro für Kinder- und Jugendtelefon
Institut für soziale und kulturelle Bildung e. V. - Zuwendungen in Höhe von 76.773,96 Euro für Bunter Bogen
Regenbogenbus e. V. - Zuwendungen in Höhe von 77.809,40 Euro für Regenbogenhaus
Wildwasser Chemnitz e. V. - Zuwendungen in Höhe von 119.481,84 Euro für Beratungs- und Informationsstelle

Projekte, die gefördert werden - Erläuterungen zu Beispielen

Im Rahmen der Förderung laufender Projekte sichert beispielsweise die Beschlussvorlage „Finanzielle Förderung von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe für 2003 nach der Richtlinie des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen an den Träger der freien Jugendhilfe – laufende Projekte nach §11 SGB VIII“ (B-118/2003) die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe, die schwerpunktmäßig für die Bereiche der Jugendarbeit in Jugendtreffs, Jugendklubs, Jugendhäusern, aber auch für Sport, Geselligkeit, Erholung und außerschulische Jugendbildung zuständig sind. Gesichert wird die Finanzierung von 36 Angeboten, wobei das Amt für Jugend und Familie vor allem sozialpädagogisches Fachpersonal finanziert.
Neben spiel- und theaterpädagogischen Angeboten im Haus „Arthur“ wird durch das städtische Fachamt auch die offene Kreativwerkstatt in diesem Haus gefördert.
Gezielt werden zudem einzelne Projekte von Trägern gefördert - wie z.B. (um nur eine kleine Auswahl zu nennen) die Regenbogenkonzerte der Sächsischen Mozartgesellschaft, das Projekt „Robert, ich helfe Dir“ des Sozialverbandes VdK Sachsen e.V., die Sport- und Jugendarbeit der Sportjugend Chemnitz.

Mit der Beschlussvorlage „Finanzielle Förderung des anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit e. V. für 2003 nach der Richtlinie des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe – laufende Projekte im Sinne des § 12 SGB VIII/Dachorganisation“ (B–108/2003) wird der Dachverband Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit e. V. gefördert: dieser Verein ist als Dachorganisation Ansprechpartner für viele Vereine der Kinder- und Jugendarbeit und für soziokulturelle Vereine. Gemäß der gültigen Förderrichtlinie des Amtes für Jugend und Familie erfährt dieser Träger eine Sonderstellung gegenüber anderen Trägern mit einer Förderung 100 Prozent.
Ebenfalls eine besondere Förderung erhalten die Projekte, die in der Beschlussvorlage „Finanzielle Förderung von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe für 2003 nach der Richtlinie des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe – laufende Projekte nach § 12 SGB VIII (B–110/2003) aufgeführt sind. In Chemnitz gibt es sehr viele Jugendverbände, die auch Angebote für Kinder und Jugendliche unterbreiten, aber in der Regel auf ehrenamtlicher Basis arbeiten.
Jugendverbandliche Strukturen erhalten lediglich eine finanzielle Unterstützung zur Sicherung der Sachkosten. Dazu gehören vor allem die zahlreichen Kirchgemeinden, wie z. B. die evangelische Jugend Chemnitz–Borna, die Dietrich–Bonhoeffer Kirchgemeinde, die katholische Pfarrei oder auch die evangelisch-methodistische Kirchgemeinde Pauli-Kreuz.

Mit der Beschlussvorlage „Finanzielle Förderung von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe für 2003 nach der Richtlinie des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe – laufende Projekte nach § 13 SGB VIII“ (B–109/2003) werden die Angebote der Jugendsozialarbeit in Chemnitz gesichert. Dazu gehören die Beratungsstellen für erwerbslose Jugendliche der Vereine Stadtmission Chemnitz e. V. und Jugendberufshilfe Chemnitz e. V. Es wird gesichert, das Projekt der Vereine AJZ e. V. und Domizil e. V. „Mobile Jugendarbeit Innenstadt“ weiter betreiben zu können. Zudem ist es möglich, die im Jahr 2002 begonnen Projekte Schulsozialarbeit der Vereine Salesianer Don Bosco, des Vereines SWF e. V. und das schulbezogene Projekt „Werk–Statt–Schule“ des Vereines Stadtmission Chemnitz e. V. weiter zu finanzieren.
Wichtig vor dem Hintergrund zunehmender arbeitsmarktpolitischer Probleme: Jugendberufshilfeprojekte der Vereine VbFA Sachsen e. V., Jugendberufshilfe Chemnitz e. V., Selbsthilfe 91 e. V. werden mit Förderung durch die Stadt fortgeführt; damit sind weitere Angebote für benachteiligte Jugendliche gesichert.

Mit der Beschlussvorlage „Finanzielle Förderung von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe für 2003 nach der Richtlinie des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe – laufende Projekte nach § 14 SGB VIII“ (B–111/2003) wird ein breites Angebot an Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gesichert. Dies sind vor allem Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Personensorgeberechtigte in Problemsituationen. Aber auch der Bereich der medienpädagogischen Förderung, Bildung und Erziehung wird durch diese Vorlage finanziell gesichert.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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