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PRESSEMITTEILUNG 259 Chemnitz, den 22.04.2003
30. April 2003 - Tag gegen Lärm – Internationaler „Noise Awareness Day”
Mit vielen Veranstaltungen findet in diesem Jahr am 30. April deutschlandweit der Tag gegen Lärm statt.
Obwohl die Aktivitäten in den vergangenen Jahren zunehmende Resonanz fanden, ist es Anliegen, die Öffentlichkeit für diese Problematik noch mehr zu sensibilisieren.
Wie bereits in den vergangenen fünf Jahren, bieten auch an diesem 30. April Mitarbeiter des Umweltamtes der Stadt Chemnitz telefonische Beratung in Sachen Lärm an.
Wer Fragen speziell zur Lärmminderung in den Baugebieten hat, kann sich an die Abteilung Stadtökologie im Stadtentwicklungsamt wenden. Auch hier sitzen kompetente Mitarbeiter für die Bürgerinnen und Bürger am Telefon.
Telefonische Beratung von 9 bis 13 Uhr unter folgenden Rufnummer:
Umweltamt 488 3639, Stadtökologie 488 6160
Lärm ist unerwünschter Schall, der belästigt, stört und bei großer Lautstärke auf Dauer krank machen kann. Bereits mittlere Belastungswerte beeinträchtigen Kommunikation, Erholung und Entspannung sowie konzentriertes Arbeiten. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes leide z.B. jeder Sechste aufgrund des Straßenverkehrs unter Dauerschallpegeln am Tag von über 65 dB (Dezibel). Sinnvolle und vorausschauende Planungen z.B. beim Bau neuer Straßen können da Abhilfe schaffen. Doch auch der einzelne Bürger kann durch rücksichtsvolles Verhalten z.B. beim Rasenmähen oder Radio-Hören dazu beitragen, dass die Menschen in der Umgebung nicht durch unnötigen Lärm gestört werden.
Die Stadt Chemnitz hat in ihrer Polizeiverordnung „Abschnitt 3 - Schutz vor Lärmbelästigungen“ klar festgelegt, wann z.B. Motor betriebene Geräte, Rundfunk- und Fernsehapparate betrieben werden dürfen, wann man hämmern, sägen oder bohren darf. Viele Vereine und Institutionen haben darauf aufbauend ihre Regelungen für den Lärmschutz in Satzungen festgeschrieben.
Achtung: Seit dem 29. August 2002 gilt eine neue Bundesverordnung des für Geräte- und Maschinenlärm. Vom Rasenmäher bis zum Baufahrzeug sind hier je nach Lärmintensität zeitliche Einsatzbeschränkungen festgelegt. Mehr Informationen dazu gibt es unter www.bmu.de.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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