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PRESSEMITTEILUNG 301 Chemnitz, den 08.05.2003

Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Chemnitz
künftig für die Dauer von vier Jahren gewählt

Vorlage der Verwaltung zur 2. Änderung des Grundsatzbeschlusses
für die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates vom Stadtrat einstimmig beschlossen

In seiner gestrigen Sitzung stimmte der Stadtrat Chemnitz einstimmig der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage Nr. B-73/2003 zur 2. Änderung des Grundssatzbeschlusses für die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates zu: Demzufolge wurde - wie von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendbeirat vorgeschlagen - der Turnus für Neuwahlen von bisher zwei auf nunmehr vier Jahre geändert.

Geändert wurde mit der Zustimmung auch die Nachfolgeregelung bei Ausscheiden eines Mitglieds: Für den Fall des Ausscheidens eines Beiratsmitgliedes während der Legislaturperiode rückt nunmehr ein Stellvertreter als stimmberechtigtes Mitglied nach. Die Reihenfolge richtet sich dabei nach der Anzahl der zur Wahl erhaltenen Stimmen.
Eine persönliche Stellvertretung hatte sich nach den bisher gemachten Erfahrungen für dieses Gremium nicht bewährt. Die Nachwahl an der Schule, an der das ausscheidende Mitglied nominiert wurde kommt dann in Betracht, wenn kein Nachrücken eines Stellvertreters mehr möglich ist. Dazu lag bisher keine Regelung vor.

Dem Inhalt der dem Stadtrat gestern vorgelegten Beschlussvorlage hatte der Kinder- und Jugendbeirat in seiner Sitzung am 06.02.2003 einstimmig zugestimmt.

Zum Hintergrund: Der Stadtrat beschloss am 26. Mai 1999 den Grundsatzbeschluss zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates (Beschluss-Nr. B-265/99); danach war ein Turnus für eine Neuwahl des Beirates von zwei Jahren vorgesehen.
Die Berufung der Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates und deren StellvertreterInnen für die Wahlperiode 2001 bis 2003 erfolgte in der Stadtratssitzung am 14.11.2001 (Beschluss-Nr. B-523/2001). Somit hätten die Neuwahlen an den Chemnitzer Schulen durch das Amt für Jugend und Familie bereits vor Beginn des Schuljahres 2003/2004 eingeleitet werden müssen.
Nach den bisherigen Erfahrungen musste festgestellt werden, dass sich der Turnus von zwei Jahren für eine Neuwahl nicht bewährt hat und die zu gewährende Einarbeitungsphase des Beirates nicht im Verhältnis zur Dauer der Wahlperiode steht. Die bisherige Verfahrensweise stellte sich als uneffektiv dar und machte eine Änderung notwendig. Da die Mitglieder des KJB – Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren – bei ihrer Wahl noch keine (grundhaften) Kenntnisse für ihre Beiratstätigkeit besitzen, sind ein grundlegendes Heranführen und umfassende Anleitungen notwendig. Demnach ist es wichtig und sinnvoll, den neu gewählten Jugendlichen auch einen angemessenen Zeitraum zu gewähren – dies ist mit der gestrigen Beschlussfassung erfolgt.
Mit dem nunmehr gültigen Turnus von vier Jahren haben die Jugendlichen einen angemessenen Zeitraum, sich mit Inhalten und Anforderungen gemäß Sächsischer Gemeindeordnung, Hauptsatzung der Stadt Chemnitz sowie Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Chemnitz vertraut zu machen und ebenfalls ausreichend Zeit, ihre KJB-Tätigkeit zu organisieren, zu gestalten und Hauptziele zu definieren.

Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Chemnitz – Ansprechpartner: Vorsitzender des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Chemnitz ist Robert Frommhold, erreichbar über die Geschäftsstelle des KJB im Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz, Sitz: Bürger- und Verwaltungszentrum „Moritzhof“, Bahnhofstraße 53, Ruf 0371/488-5958 sowie über 488-5667.
Dem KJB gehören neben dem Vorsitzenden 14 Jugendliche sowie 5 Stadträtinnen und Stadträte an.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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