Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 313 Chemnitz, den 13.05.2003
Information aus dem Ordnungsamt der Stadt Chemnitz:
Hinweis auf die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Preisangabenverordnung
Alle Anbieter, die an Endverbraucher - also an Kunden - Waren oder Leistungen zum Kauf anbieten, haben diese mit einer Preisangabe inklusive Mehrwertsteuer zu versehen. Wichtig dabei: der Preis der Ware oder Leistung sollte stets gut sichtbar, für alle zugänglich und mengenbezogen angebracht werden.Interessant für die Kunden beim Einkauf zum Beispiel auf den Wochenmärkten ist dabei sicher auch der Hinweis, dass es sich bei dieser Preisangabe um ein Gebot des Anbieters handelt und der Kunde - aufgrund des Wegfalls des Rabattgesetzes - dieses Preisangebot auch verhandeln kann! Dies bedeutet aber auch, dass der Anbieter sein Gebot dem Kunden gegenüber ändern kann.
Zum besseren Verständnis übermittelt die Pressestelle der Stadt Chemnitz in der Anlage auch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zum Vollzug der Preisangabenverordnung.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
Stadt Chemnitz