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PRESSEMITTEILUNG 381 Chemnitz, den 04.06.2003
Stadtrat beschloss:
Zum heutigen Alltagsgeschäft der beiden Verwaltungsmitarbeiter gehört neben Repräsentation auch die Weitergabe stadtgeschichtlichen Wissens. Über Jahre schon bringen beide Türmer nicht nur jährlich Tausenden Touristen die Ereignisse der Stadthistorie näher, vielmehr vermitteln sie ihr Wissen auch an nachwachsende Einwohner-Generationen.
So hat sich die Nachfrage nach Führungen für Schulklassen und Kindergartengruppen in den letzten beiden Jahren von 4.324 auf 7.041 fast verdoppelt. Ein erheblicher Zeitaufwand, der nicht nur den eigentlichen Rundgang, sondern auch Vor- und Nachbereitungen umfasst. Dies und gleichfalls die Tatsache, dass die Sächsische Gemeindeordnung vertretbare Entgelte für Dienstleistungen fordert, veranlasste die Stadtverwaltung Chemnitz nun die "Entgeltordnung für Rathaus- und Turmführungen" entsprechend zu ändern und dem Stadtrat mit der Beschlussvorlage Nr. B-189/2003 zur Entscheidung vorzulegen.
Die Stadträtinnen und Stadträte bestätigten die Vorlage in ihrer heutigen Sitzung.
Erstmals - seit Beginn der Rathaus- und Turmführungen - müssen nun auch Schulklassen und Kindergruppen künftig für diese Dienstleistung je Führung 10 Euro entrichten.
Auch die Entgelte für Erwachsene bisher 1,50 Euro - jetzt 2 Euro - wurden erhöht, ebenso wie die für Kinder, Jugendliche, Zivis, Studenten und Wehrdienstleistende. Das Entgelt für eine Führung kostet für sie statt bisher 75 Cent nun 1 Euro. Die Familienkarte wurde ebenfalls um 1 Euro - jetzt 4 Euro - teurer.
Damit wird für Rathaus- und Turmführungen der Kostendeckungsgrad von bisher 13,85 Prozent auf künftig 20,97 Prozent angehoben. Die finanziellen Zuschüsse durch die Stadt Chemnitz sind somit auch künftig noch erheblich, vor dem Hintergrund, dass zum Beispiel bei Einrichtungen wie Tierpark u.ä. Kostendeckungsgrade von 32 bis 38 Prozent üblich sind.
Die 1. Änderung der Entgeltordnung für Rathaus- und Turmführungen und für Vorträge zur Stadtgeschichte durch den Türmer der Stadt Chemnitz tritt am 1. Tag des Folgemonats nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Chemnitz in Kraft.
(eh)
Stadt Chemnitz