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PRESSEMITTEILUNG 384 Chemnitz, den 05.06.2003
Stadtrat beschloss:
Zusätzlich überarbeitete die Verwaltung im Rahmen der Haushaltssicherung die bisher gültigen Sätze für Schülerfahrtkosten. Mit dieser nunmehr 3. Änderung der Schülerbeförderungssatzung befassten sich die Stadträte in der letzten Woche.
Gegenwärtig trägt die Stadt fünfzig Prozent der tariflich günstigsten Fahrtkosten bzw. bei Nutzung eines privaten Fahrzeuges die Hälfte der Kosten für den Schulweg. Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 sollen nun - wie bereits von der Wirtschaftsprüfgesellschaft WIBERA empfohlen – maximal 105 Euro pro Schüler und Schuljahr aus dem Verwaltungshaushalt erstattet werden. Diese Summe entspricht dem Preis für eine Schülerfahrkarte der Zone I in Chemnitz. Für die auswärtigen Berufsschüler, das sind immerhin mehr als die Hälfte der gegenwärtig in Chemnitz lernenden 11.044 Mädchen und Jungen, werden sich demzufolge die Eigenanteile die von den Eltern zu tragen sind, erhöhen.
Hatte Chemnitz noch im letzten Jahr beispielsweise für die Anreise eines Berufsschülers aus Hoyerswerda 505 Euro von den im Schuljahr anfallenden 1010 Euro Reisekosten erstattet, finanziert die Stadt künftig mit 105 Euro nur noch 10,4 Prozent. Gleichzeitig sollen die Eigenanteile der Eltern bei besonderen Beförderungsleistungen verdoppelt werden. Der nunmehr höhere Eigenanteil könne dazu führen, dass sich Schüler künftig für näher am Wohnort gelegene Bildungseinrichtungen entscheiden, prognostiziert die Verwaltungsvorlage, die von den Stadträtinnen und Stadträten in der gestrigen Ratssitzung bestätigt wurde.
(eh)
Stadt Chemnitz