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PRESSEMITTEILUNG 384 Chemnitz, den 05.06.2003

Stadtrat beschloss:

3. Satzung zur Änderung der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Chemnitz
Künftig geringere Erstattung bei Schülerfahrtkosten

Ein schwerwiegender Kostenfaktor im Budget des für Schulverwaltung zuständigen Bürgermeisters Berthold Brehm ist die Schülerbeförderung, sie schlägt jährlich mit über 3 Millionen Euro ein heftiges Loch in den städtischen Haushalt. „Für 9200 bewilligte Anträge zahlt die Kommune 1,36 Millionen Euro. Zudem werden 530 Schüler - auch aus dem Umland - für jährlich 1,8 Millionen Euro in Sondertransporten zu Chemnitzer Förderschulen gebracht“, äußerte sich Brehm im letzten Jahr zu den Ausgaben. Da in Sachsen das Schulortprinzip gilt, zahlt diejenige Kommune die Schülerfahrtkosten, in der entsprechende Förder- oder Berufsschulen ansässig sind. Eine ungerechte Praxis, findet der Bürgermeister und strengte deshalb bereits im letzten Jahr mit allen beteiligten Gebietskörperschaften eine faire Lösung an.

Zusätzlich überarbeitete die Verwaltung im Rahmen der Haushaltssicherung die bisher gültigen Sätze für Schülerfahrtkosten. Mit dieser nunmehr 3. Änderung der Schülerbeförderungssatzung befassten sich die Stadträte in der letzten Woche.

Gegenwärtig trägt die Stadt fünfzig Prozent der tariflich günstigsten Fahrtkosten bzw. bei Nutzung eines privaten Fahrzeuges die Hälfte der Kosten für den Schulweg. Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 sollen nun - wie bereits von der Wirtschaftsprüfgesellschaft WIBERA empfohlen – maximal 105 Euro pro Schüler und Schuljahr aus dem Verwaltungshaushalt erstattet werden. Diese Summe entspricht dem Preis für eine Schülerfahrkarte der Zone I in Chemnitz. Für die auswärtigen Berufsschüler, das sind immerhin mehr als die Hälfte der gegenwärtig in Chemnitz lernenden 11.044 Mädchen und Jungen, werden sich demzufolge die Eigenanteile die von den Eltern zu tragen sind, erhöhen.

Hatte Chemnitz noch im letzten Jahr beispielsweise für die Anreise eines Berufsschülers aus Hoyerswerda 505 Euro von den im Schuljahr anfallenden 1010 Euro Reisekosten erstattet, finanziert die Stadt künftig mit 105 Euro nur noch 10,4 Prozent. Gleichzeitig sollen die Eigenanteile der Eltern bei besonderen Beförderungsleistungen verdoppelt werden. Der nunmehr höhere Eigenanteil könne dazu führen, dass sich Schüler künftig für näher am Wohnort gelegene Bildungseinrichtungen entscheiden, prognostiziert die Verwaltungsvorlage, die von den Stadträtinnen und Stadträten in der gestrigen Ratssitzung bestätigt wurde.
(eh)

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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