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PRESSEMITTEILUNG 393 Chemnitz, den 06.06.2003
Bürgermeisterin Ludwig und Direktor des Regionalschulamtes Chemnitz
unterzeichneten Kooperationsvereinbarung „Bündnis für Erziehung“
Pilotcharakter im Freistaat Sachsen hat die heute im Chemnitzer Rathaus von Bürgermeisterin Barbara Ludwig und Bernd Wonka, Direktor des Regionalschulamtes Chemnitz im Rahmen einer Pressekonferenz feierlich unterzeichnete, in Sachsen erste Kooperationsvereinbarung „Bündnis für Erziehung“. Vorab vorgestellt wurde die Kooperationsvereinbarung zur besseren Zusammenarbeit von Kindertagesstätten, Schule und Jugendhilfe zwischen der Stadt Chemnitz und dem Regionalschulamt Chemnitz bereits als Informationsvorlage Nr. I-20/2003 den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses der Stadt.
Nach Inkrafttreten des heute unterzeichneten Vertrages werden durch das städtische Jugendamt und das Regionalschulamt Chemnitz nun die Leiter der Chemnitzer Schulen detailliert mit dem Anliegen der Kooperationsvereinbarung vertraut gemacht, damit entsprechende Maßnahmen für das Schuljahr 2003/2004 geplant und vorbereitet werden können.
Mit dem „Bündnis für Erziehung“ verpflichten sich beide Kooperationspartner zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten, Schule und Jugendhilfe auf – wie es in der Präambel zum Vertrag formuliert ist – „breitester Ebene bei Wahrung der spezifischen Selbständigkeit“. Grundlage für den heute unterzeichneten Vertrag ist das Positionspapier der Sächsischen Staatsministerien für Soziales und für Kultus.
Informationen zum Hintergrund:
Entstehung der Kooperationsvereinbarung:
In den letzten Jahren haben sich viele fachliche Berührungspunkte ergeben, so die Gestaltung des Übergangs von Mädchen und Jungen von der Kindertagesstätte zur Grundschule oder der Schwerpunkt Sozialisation im Schulalter, der wesentlich bestimmt wird vom Freizeitverhalten der Kinder und Jugendlichen. Entsprechend werden Freiräume in Schulen konstruktiv genutzt für gezielte Freizeitgestaltung in Schulklubs, betreuten Schulhöfen und Arbeitsgemeinschaften an Schulen und in Kitas.
Berührungspunkte gibt es aber auch in Problemfällen (nicht zuletzt gehört auch das Thema Schulverweigerung dazu) und die entsprechend möglichen Angebote finden sich in der Schulsozialarbeit und in den Hilfen zur Erziehung.
Die Zusammenarbeit auf eine feste Grundlage zu stellen, wird zunehmend dringender, um im Interesse der Kinder und Jugendlichen stabile Angebote zu entwickeln, Beziehungen kontinuierlich zu gestalten und einheitliches Handeln von Institutionen zu ermöglichen.
So wurde bereits die Entstehung der Kooperationsvereinbarung begleitet von vielen gemeinsamen Aktionen und Veranstaltungen wie Workshops zwischen Sozialarbeitern, Lehrern und Erziehern (in einzelnen Stadtteilen), Workshops und Weiterbildungsveranstaltungen. Beispiele dafür sind der Arbeitskreis Schulsozialarbeit, das Schulverweigererprojekt WERK-STATT-SCHULE sowie die Schulsozialarbeit an sechs Mittel- und Förderschulen in Chemnitz.
Die nun unterzeichnete Vereinbarung zum „Bündnis für Erziehung“ ist die logische Folge einer langjährigen Erfahrung und zugleich Auftakt für weiterführende Initiativen.
Was regelt die Kooperationsvereinbarung?
Die Vereinbarung hat einen Vertragsteil und einen Rahmenplan. Im Vertragsteil werden gemeinsame Handlungsfelder, aber auch Differenzen und Grenzen der gleichberechtigten Partner aufgezeigt. Wichtige gemeinsame Hauptaufgaben werden benannt, wie die Förderung von Kindern in Kindergärten und beim Übergang in die Grundschule und in den Hort, die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen im Schulalter, die Zusammenarbeit beim Übergang von Schule in die Berufswelt, die Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien bei besonderem Bedarf.
Der Rahmenplan dient der Orientierung für die Akteure, um die Umsetzung im Sozialraum Wohngebiet bzw. im Einzugsbereich der Schule durch konkrete Maßnahmen zu organisieren und durchzuführen.
Für die Kooperation existiert in der Stadt Chemnitz eine breite Basis: So leben gegenwärtig über 28.000 junge Menschen zwischen 6 und 18 Jahren in Chemnitz, die alle in allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen lernen - sie verteilen sich auf 49 Grundschulen, 33 Mittelschulen, 14 Förderschulen, 11 Gymnasien und 56 Berufsbildenden Schulen.
Andererseits gibt es in der Stadt ein nahezu flächendeckendes Angebot an Leistungen der Jugendhilfe, das vor allem in der unterrichtsfreien Zeit differenziert zur Verfügung steht. Dazu gehören neben 131 Tageseinrichtungen für Kinder (Kitas und Horte) auch 60 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.
Wie geht es weiter?
Über Inhalt und Ziel der nun zwischen Stadt Chemnitz und Regionalschulamt Chemnitz unterzeichneten Kooperationsvereinbarung „Bündnis für Erziehung“ werden alle Schulleiter und Träger der freien Jugendhilfe in Chemnitz durch beide Partner informiert. Damit können entsprechende Maßnahmen mit Beginn des neuen Schuljahres geplant werden. Begleitet werden soll die Kooperation über gezielte Veranstaltungen und Workshops und initiierte Projekte, damit es künftig noch besser gelingt, vorhandene Ressourcen effizienter im Interesse der jungen Bürgerinnen und Bürger in Chemnitz zu nutzen.
Hinweis für Redaktionen: Federführend bei der Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung „Bündnis für Erziehung“ war die Abteilung Jugendarbeit im Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz, die gemeinsam mit dem Regionalschulamt Chemnitz auch künftig den Prozess der Umsetzung der Vereinbarung begleiten wird – Ansprechpartnerin ist die Leiterin der Abteilung, Frau Dr. Claudia Berthel (0371/488-5130).
Stadt Chemnitz