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PRESSEMITTEILUNG 410 Chemnitz, den 16.06.2003
Information aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:
Anträge auf Grundsicherung abgearbeitet -
Leistungsempfänger müssen bitte Rentenerhöhung beachten und angeben!
Allerdings musste aus rechtlichen Gründen ca. 73 Prozent der Anträge abschlägig beschieden werden. Ursache hierfür war zumeist die Überschreitung der Einkommens- und Vermögensgrenzen.
Seit Jahresbeginn war für die zuständigen und sehr motivierten Mitarbeiter/innen ein erheblicher Verwaltungsaufwand zu bewältigen, auch stand die Bearbeitungssoftware zunächst nur teilweise und erst ab April voll funktionsfähig zur Verfügung. Nach anfänglichen Wartezeiten für die Bürger konnten nunmehr jetzt alle Anträge bearbeitet und Leistungen bewilligt werden. Die Chemnitzer Behörde liegt damit deutlich gegenüber vergleichbaren Kommunen vorn.
Beantragte Leistungen konnten dort noch nicht bewilligt werden, wo wichtige Unterlagen – trotz Aufforderung – fehlen oder, wo noch ärztliche Gutachten ausstehen. Neubeantragungen können nun nach Abarbeitung der "Bugwelle" zügig bearbeitet werden.
Das Sozialamt der Stadt Chemnitz weist allerdings nachdrücklich darauf hin, dass mit den anstehenden Rentenerhöhungen ab 1. Juli sich auch Neuberechnungen der ergänzenden Grundsicherungsleistungen erforderlich machen, wenn zugleich eine Rente als Einkommen bezogen wird. Die Veränderungen der Rentenhöhe müssen der Grundsicherungsstelle gemeldet werden, damit eine korrekte und zügige Bearbeitung erfolgen kann.
Nachfragen und Terminvereinbarungen (Voranmeldungen) sind während der Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0371/488-6412 möglich bzw.
im Bürger- und Verwaltungszentrum der Stadt Chemnitz, Sitz: Moritzhof, Bahnhofstraße 53, Zimmer 311.
Genutzt werden sollte bitte auch die Informationshotline zur Inanspruchnahme von Leistungen unter Ruf 0371/488-5530.
Stadt Chemnitz