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Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 434 Chemnitz, den 24.06.2003

Information aus dem Bürgeramt der Stadt Chemnitz:

Urlaubszeit – Reisezeit
Fahrerlaubnisbehörde der Stadt informiert
über Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

Mit Wirkung vom 1. September 2002 haben sich die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausstellung eines Internationalen Führerscheins verändert:

Internationale Führerscheine dürfen nur noch an Inhaber von Kartenführerscheinen ausgestellt werden. Wer einen internationalen Führerschein benötigt und noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins ist, sollte sich rechtzeitig um die Ausstellung bemühen. Die Ausstellungszeit für einen Kartenführerschein kann nach Information der Fahrerlaubnisbehörde im Bürgeramt der Stadt Chemnitz 3 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen.

Hinweis: Automobilclubs, Reiseveranstalter, Botschaften und Konsulate informieren über die Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins in dem jeweiligen Reiseland.

Die Fahrerlaubnisbehörde im Bürgeramt der Stadt Chemnitz hat ihren Sitz im Peretzhaus, Elsasser Straße 8 in Chemnitz. Geöffnet hat die Behörde Montag und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr. Telefonische Auskünfte erhalten Bürgerinnen und Bürger hier unter Ruf 0371/488-3366.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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