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PRESSEMITTEILUNG 442 Chemnitz, den 25.06.2003
Information aus dem Umweltamt:
Derzeit gehen täglich mehrere Anrufe in der unteren Naturschutzbehörde ein: Bürger haben mit Sorge beobachtet, dass in Haus, Garage oder Garten Vertreter der oben genannten Insekten eifrig an einem Nest bauen. Das gehäufte Auftreten von Wespen- und Hummelnestern in diesem Jahr wird durch die derzeitigen Witterungsbedingungen begünstigt.
Wer bestimmte Verhaltensregeln im Umgang mit den Tieren beachtet, kann weitestgehend Belästigungen bzw. die Gefahr gestochen zu werden ausschließen. So ist es ratsam,
- zum Nestbereich einen Abstand von 3 bis 4 Metern zu halten,
- heftige Bewegungen, Erschütterungen, plötzlichen Licht- oder Temperaturwechsel (z. B. Scheinwerfer) zu vermeiden,
- Anflugschneisen bzw. Fluglöcher nicht zu verstellen
- eventuell Gazefenster anzubringen,
- die Kinder zu informieren, bzw. vom Nest fernzuhalten, auf „Barfuß gehen“ zu verzichten
Unter den Wespenarten gibt es auch besondere "Süßmäulchen", deshalb sollte man vor allem bei Kindern auf geschlossene Trinkgefäße achten.
Bedenken Sie, Wespen- und Hornissennester sind einjährig, die Individuen sterben ab Ende September sukzessive ab. Es erfolgt keine Neubesiedlung des Nestes im nächsten Jahr. Hummelnester sind in unseren Breiten ebenfalls einjährig.
Stiche von Hornissen sind nicht gefährlicher als die von anderen Wespenarten, Bienen oder Hummeln. Bei Stichen der genannten Arten im Kopf- oder Halsbereich ist es jedoch erforderlich, umgehend einen Arzt aufzusuchen. Für Insektengiftallergiker ist allerdings jeder Stich gefährlich und erfordert dringende ärztliche Betreuung.
Alle sozialen Faltenwespenarten der Gattung Vespidae mit Ausnahme der Hornisse unterliegen keinem besonderen Schutzstatus und deshalb bedarf es zur Beseitigung der Niststätten keiner Genehmigung. Gemäß Sächsischem Naturschutzgesetz darf die Beseitigung jedoch niemals ohne triftigen Grund geschehen. Sie sollte durch eine Fachfirma vorgenommen werden, entstehende Kosten fallen zu Lasten des Auftraggebers.
Hornissen (Vespa crabro) und alle heimischen Hummelarten sind gemäß Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt und ihre Nester dürfen nur in seltenen Fällen und nur mit einer Ausnahmegenehmigung beseitigt werden. Oftmals kann das Nest umgesetzt oder der Bereich abgeschottet oder einfach gemieden werden. Deshalb ist hier die Einbeziehung der unteren Naturschutzbehörde unter den Telefonnummern 0371/488-36 43 und 488-36 02 erforderlich.
Hinweise für die Medien: Fragen zum Thema werden ebenfalls unter der o.g. Telefonnummer beantwortet.
Stadt Chemnitz