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PRESSEMITTEILUNG 495 Chemnitz, den 18.07.2003

Information aus dem Tiefbauamt:

Neue Verkehrsregelung an der Zeisigwaldstraße

Um die Interessen der Fußgänger und der Parkplatzsuchenden an der Zeisigwaldstraße zu wahren hat das Baudezernat/Tiefbauamt der Stadt Chemnitz folgende Entscheidung getroffen:

Eine Fahrbahnmarkierung als Orientierungshilfe für die quer zum Fahr- und Gehweg parkenden Autos wird so angebracht, dass bei Einhaltung der vorgegebenen Fläche die Benutzung des Gehweges uneingeschränkt gesichert ist.
Die Markierung zeigt auf der Fahrbahn das Ende der Stellfläche an. Das verlangt natürlich Disziplin beim Abstellen des Autos.

Hinweis für Fahrzeugführer: Bei Nichteinhaltung des vorgezeichneten Parkraumes werden die Fahrzeugführer mit dem Tatbestand „nicht platzsparend geparkt” durch den gemeindlichen Vollzugsdienst verwarnt.

Die Fachleute entschieden sich für diese Variante, die einerseits eine optimale Anzahl von Stellflächen sichert und andererseits den Fußgängern das Benutzen des dafür vorgesehenen Weges ermöglicht.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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