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PRESSEMITTEILUNG 511 Chemnitz, den 28.07.2003
Information aus dem Sozialamt:
Spätaussiedler und Jüdische Emigranten nehmen nach Einreise in Chemnitz ihren Aufenthalt für durchschnittlich 4 Monate in Übergangswohnheimen. In dieser Zeit werden wichtige Integrationsvoraussetzungen geschaffen. Die Erstuntersuchung, erste Orientierungsberatungen erfolgen, Sprachkurse beginnen. Bereits im Wohnheim erhielten die Neuankömmlinge auch bisher Unterstützung beim Beantragen von Leistungen wie Sozialhilfe. Die Bearbeitung erfolgte dann in einer der insgesamt fünf Außenstellen für Sozialhilfe im Stadtgebiet.
Zur weiteren Verwaltungsvereinfachung und im Interesse der Betroffenen erfolgt die Bearbeitung von Sozialhilfeangelegenheiten für die gesamte Verweildauer im Wohnheim ab 11. August 2003 zentral in der Außenstelle Zwickauer Straße 173. Zwei Bearbeiterinnen sind zu den Sprechzeiten erreichbar wie folgt:
Montag und Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen erreichbar unter 488 5553 und 488 5590.
Stadt Chemnitz