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PRESSEMITTEILUNG 536 Chemnitz, den 13.08.2003

Sprechzeiten der Schiedsstellen der Stadt Chemnitz

Gemäß dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1999 hat die Stadt Chemnitz 6 Schiedsstellen eingerichtet. Die Schiedsstellen sind Vergleichsbehörde im Sinne des  380 Abs.1 der Strafprozessordnung. Danach ist eine Klage wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung ( 223 und 229 des Strafgesetzbuches), Bedrohung und Sachbeschädigung erst zulässig, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung zu bezeichnenden Vergleichsbehörde die Sühne erfolglos versucht worden ist. Bei einem Vergehen, dessen Folgen geringfügig sind, kann der Staatsanwalt bei geringer Schuld des Täters und mit dessen Zustimmung die Sache einer Schiedsstelle übergeben, wenn dadurch eine außergerichtliche Erledigung der Sache, namentlich im Wege der Wiedergutmachung oder des Täter-Opfer-Ausgleichs, zu erwarten ist und kein öffentliches Interesse an der Erhebung der öffentlichen Klage besteht.

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren über Vermögensrechtliche Ansprüche statt. Ausgeschlossen von der Zuständigkeit der Schiedsstelle sind arbeitsrechtliche Streitfälle.

Die Einteilung der Stadt Chemnitz erfolgte auf Stadtteilebene in 6 Bezirke.

Schiedsstelle I Friedensrichter: Herr Wolfgang Lämmler
Telefon: (03 72 00 ) 8 89 46
Gebiete: Zentrum, Glösa-Draisdorf, Furth, Schloßchemnitz, Borna-Heinersdorf, Röhrsdorf und Wittgensdorf

Schiedsstelle II Friedensrichter: Herr Eberhard Unger
Telefon: (03 71) 51 81 47
Gebiete: Lutherviertel, Klein-Olbersdorf, Gablenz, Adelsberg, Erfenschlag, Harthau und Einsiedel

Schiedsstelle III Friedensrichter: Herr Armin Donner
Telefon: (03 71) 2 60 64 76
Gebiete: Klaffenbach, Hutholz, Stelzendorf, Helbersdorf, Kappel, Morgenleite und Schönau

Schiedsstelle IV Friedensrichterin: Frau Ramona Bohn
Telefon: (03 71) 8 20 15 53
Gebiete: Siegmar, Kaßberg, Rabenstein, Reichenbrand, Altendorf, Rottluff, Grüna und Mittelbach

Schiedsstelle V: Friedensrichterin: Frau Kerstin Kunze
Telefon: (0 37 26) 71 36 86
Gebiete: Ebersdorf, Sonnenberg, Hilbersdorf, Yorckgebiet und Euba

Schiedsstelle VI Friedensrichterin: Frau Manuela Forster
Telefon: (03 71 ) 51 42 64
Gebiete: Altchemnitz, Markersdorf, Bernsdorf und Reichenhain

Sprechzeiten und –orte für die einzelnen Schiedsstellenbezirke und die telefonische Erreichbarkeit während der Sprechzeiten

Schiedsstelle I, II, IV, V und VI
jeden 1. Dienstag im Monat - 18.00 – 20.00 Uhr Chemnitz, Markt 1, Rathaus, Tel.: (03 71) 4 88 – 30 08

Schiedsstelle III
jeden Donnerstag - 17.00 – 18.00 Uhr – OT Klaffenbach Rathaus, Tel.: (03 71) 2 60 70 52

Die Sprechzeiten gelten ab dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt am 20. August.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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