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PRESSEMITTEILUNG 549 Chemnitz, den 20.08.2003

74. Deutscher Archivtag vom 30. September bis 03. Oktober in Chemnitz
Aus der Arbeit Chemnitzer Archive (4) – heute:
das Sächsische Staatsarchiv Chemnitz

Archivare prägen entscheidend das „Gedächtnis“ der Gesellschaft –
Akten spiegeln gesellschaftliche Ereignisse und Prozesse wider

Jährlich entstehen in den Behörden und Gerichten des Freistaats Sachsen Tausende Meter Akten, die diese als Instrument zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Dokumentation ihrer Entscheidungen anlegen. Nach ihrer Schließung müssen diese Akten noch eine bestimmte, in Verordnungen geregelte Dauer in der jeweiligen Einrichtung aufbewahrt werden. Doch was geschieht danach? - Im Freistaat Sachsen darf ohne Einwilligung des zuständigen Staatsarchivs kein Stück Papier einer Landeseinrichtung vernichtet werden! Denn die Akten spiegeln gesellschaftliche Ereignisse und Prozesse wider, die für die Behörden und Gerichte selbst, für betroffene Bürger sowie für Wissenschaft und Forschung Bedeutung besitzen. Die Archivare entscheiden daher, welchen dieser Unterlagen für die genannten Einrichtungen, Personen und Zwecke ein bleibender Wert zukommt und folglich an die Staatsarchive zur dauernden Aufbewahrung abgegeben werden müssen. Die Archivare haben somit die verantwortungsvolle Aufgabe, das „Gedächtnis“ unserer Gesellschaft entscheidend zu prägen. Im Übrigen und nicht zuletzt machen sie damit aber auch staatliches Handeln nachträglich transparent und dienen somit der Kontrolle im demokratischen Rechtsstaat. Im Sächsischen Archivgesetz von 1993 ist dieser Auftrag fixiert. Gesetzlich nicht im Einzelnen bestimmt ist allerdings, wie aus den vielen angebotenen Akten diejenigen mit bleibendem Wert zu ermitteln sind. Zur Verfügung stehen unterschiedliche Verfahren und Prinzipien, die je nach Einzelfall angewendet und in der Regel miteinander kombiniert werden. Angestrebt wird, in Zusammenarbeit mit den Behörden und Gerichten umfassende „Bewertungsmodelle“ zu erarbeiten, die auf gründlichen Analysen des Schriftguts sowie der Aufgaben und Struktur der jeweiligen Behörde beruhen. Im Freistaat Sachsen wie in den übrigen deutschen Bundesländern besteht eine regionale staatliche Archivstruktur, d.h. das Sächsische Staatsarchiv Chemnitz ist zuständig für die Überlieferung der über 300 mittleren und unteren Behörden, Gerichte und öffentlichen Stellen im Regierungsbezirk Chemnitz plus Bundesbehörden. Pendants hierzu gibt es im Regierungsbezirk Leipzig und im Regierungsbezirk Dresden, wobei das Hauptstaatsarchiv Dresden die zusätzliche Aufgabe besitzt, die Überlieferung der Ministerien zu sichern. Daneben ist das Bergarchiv Freiberg Spezialarchiv für alle sächsischen Montanbehörden. Infolge der genannten Ausleseverfahren ist im Staatsarchiv Chemnitz eine reichhaltige historische Überlieferung aus allen Epochen sächsischer Geschichte entstanden. Insgesamt umfasst sie rund 24.000 Regalmeter Akten und Bände, etwa 4000 Urkunden, knapp 250.000 Karten und Pläne sowie zahlreiche andere Archivalien, z.B. Plakate, Fotos, Filme, Tonträger und Stoffmusterbücher. Allein 11.000 Regalmeter beträgt die Überlieferung der mittleren und unteren Landesbehörden und Gerichte sowie das Schriftgut der in seinem Zuständigkeitsbereich gelegenen Reichs- und Bundesbehörden (z.B. Ämter, Kreis- und Amtshauptmannschaften, Land- und Amtsgerichte, Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt, Regierungspräsidium Chemnitz).
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Archivgut privater und staatlicher Wirtschaftsbetriebe, vornehmlich der Textil-, Fahrzeug- und Maschinenbaubranche, mit annähernd 10.000 Regalmetern. Unterlagen von Parteien und Organisationen, darunter das Archiv der SED-Bezirksleitung Karl-Marx-Stadt sowie der Gebietsparteiorganisation Wismut der SED, belaufen sich auf 2.000 Regalmeter.
Ebenfalls bedeutend ist die Überlieferung von Adelsherrschaften, darunter die der Schönburgischen mit einem bis 1233 zurückreichenden Urkundenbestand. Die amtliche Überlieferung wird durch nicht-staatliche Quellen, etwa durch Nachlässe, ergänzt. Das Staatsarchiv Chemnitz ist ein öffentliches Archiv. Daher ist jeder Bürger grundsätzlich berechtigt, das hier verwahrte Archivgut im Lesesaal einzusehen. Dabei wird er von fachlich geschultem Personal in persönlichen Anliegen wie der Suche nach Qualifizierungs- und Beschäftigungsunterlagen oder der Klärung von Eigentumsfragen ebenso unterstützt wie bei familien-, heimat- und betriebsgeschichtlichen Untersuchungen sowie größeren wissenschaftlichen Forschungsprojekten. Am südlichen Stadtrand von Chemnitz, im Gebäudekomplex des Europarks gelegen, ist das Sächsische Staatsarchiv Chemnitz wie folgt jeweils durchgehend geöffnet: Montag, Donnerstag und Freitag von 08:30 bis 16:00 Uhr sowie Dienstag und Mittwoch von 08:30 bis 18:00 Uhr. Hinweis für Redaktionen: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter Ruf 0371/33479-0 direkt an Frau Dr. Annegret Wenz-Haubfleisch, Leiterin des Sächsischen Staatsarchivs Chemnitz, Sitz: Schulstraße 38, 09125 Chemnitz.
Per e-Mail ist das Sächsische Staatsarchiv erreichbar unter stac@archive.smi.sachsen.de
Und im Internet finden Sie Informationen unter der Adresse www.sachsen.de/archiv Bitte beachten Sie bei Ihren Veröffentlichungen zum 74. Deutschen Archivtag in Chemnitz auch die bisher von der Pressestelle der Stadt Chemnitz zum Thema übermittelten Presseinformationen: Nr. 543 vom 18.08.03, Nr. 521 vom 05.08.03, Nr. 514 vom 29.07.03 und Nr. 472 vom 08.07.03 – zu finden auch im Internet auf den Seiten der Stadt Chemnitz unter der Adresse www.chemnitz.de > Button: Pressemeldungen.
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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