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PRESSEMITTEILUNG 58 Chemnitz, den 05.02.2003
Beirat bewilligt Zuwendungen für Hochwasserschäden
an selbst genutztem Wohneigentum und auf gewerblichem Sektor
Aufgabe des Beirates ist es, mit der Wohnungsbauförderstelle des Amtes 60 und der CWE gemeinsam die Zuwendungsvoraussetzungen nach den Spendenrichtlinien (siehe Hintergrund) zu erarbeiten. Die Zuwendungen bewilligen und auszuzahlen, ist Aufgabe der Wohnungsbauförderstelle, der Spendenbeirat unterstützt bei der Entscheidungsfindung.
Zur Wahrung der Interessen der vom Hochwasser Geschädigten und der am Prozess beteiligten Struktureinheiten sowie zur Gewährung einer rationellen Arbeitsweise gehören dem Beirat Vertreter aus zuständigen Bereichen der Verwaltung, wohltätigen Organisationen und der Wirtschaftsförderung an. Der Spendenbeirat tagt bei Erfordernis.
In den Beirat wurden berufen:
Silke Gräbner, DRK
Hans-Jürgen Wenzlawiak, Caritasverband
Silvia Kunce, CWE
Babett Colditz, Stadtverwaltung Chemnitz, Dezernat Kämmerei
Andrea Ploß, Stadtverwaltung Chemnitz, Bürgermeisteramt
Gunda Dießner, Stadtverwaltung Chemnitz, Wohnungsbauförderstelle im Amt für Baukoordination (Amt 60)
Bisher, so informiert die Wohnbauförderstelle, liegen 17 Anträge auf Spendenzuwendungen im Wohneigentumsbereich vor. Über diese wurde in der ersten Sitzung des Spendenbeirates am 29.01.2003 bereits entschieden.
Hintergrund:
Nach der Spendenrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 9.10.2002 und nach der Härtefallrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 14.10.2002 ist für die Vergabe von Spendenmitteln, die beim Freistaat Sachsen eingegangen sind, bei der Kommune ein Spendenbeirat zu bilden. (cs)
Hinweis für Redaktionen: Fragen richten Sie an die Wohnungsbauförderung im Amt für Baukoordination unter 0371/488 6072.
Stadt Chemnitz