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PRESSEMITTEILUNG 632 Chemnitz, den 16.09.2003

Information aus dem Amt für Baukoordination:

Förderung des Rückbaus von Wohngebäuden im Stadtumbau –
Anträge stellen bis 30. Oktober beim Amt für Baukoordination

Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat die Ausschreibung für das Jahresprogramm 2004 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 34 vom 21.August 2003 bekannt gegeben. Demnach kann die Gemeinde einen Fortsetzungsantrag beim Ausschreibenden für das Jahr 2004 sowie die Folgejahre einreichen.

Gefördert werden können Rückbaumaßnahmen von dauerhaft am Markt nicht mehr benötigten Gebäuden, die zum überwiegenden Teil Wohnzwecken dienen oder dienten mit einem Zuschuss in Höhe von 70,- Euro/m2 abgerissene Wohnfläche. Das Gebäude hat dem Stadtumbaugebiet nach „Integriertem Stadtentwicklungsprogramm“ zugehörig zu sein. Das Vorliegen einer Abrissgenehmigung ist eine weitere Fördervoraussetzung.

Gebäudeeigentümer, die an einer derartigen Förderung zur Realisierung eines Wohngebäude- abbruchs in den Jahren 2004 bis 2009 interessiert sind, melden sich bitte umgehend, spätestens jedoch bis 30.Oktober 2003 schriftlich bei der Stadtverwaltung Chemnitz, Amt für Baukoordination, Wohnungsbauförderstelle, Annaberger Straße 89 – 93, 09006 Chemnitz,
telefonisch unter 0371/488-6072, -6073, -6074, -6075
oder per e-Mail: wohnungsbauförderung@stadt-chemnitz.de

unter Angabe des rückzubauenden Objektes mit der Anzahl der Wohneinheiten und der Quadratmeter Wohnfläche sowie ihrer Anschrift zur Übersendung von Antragsunterlagen.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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