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PRESSEMITTEILUNG 632 Chemnitz, den 16.09.2003
Information aus dem Amt für Baukoordination:
Gefördert werden können Rückbaumaßnahmen von dauerhaft am Markt nicht mehr benötigten Gebäuden, die zum überwiegenden Teil Wohnzwecken dienen oder dienten mit einem Zuschuss in Höhe von 70,- Euro/m2 abgerissene Wohnfläche. Das Gebäude hat dem Stadtumbaugebiet nach „Integriertem Stadtentwicklungsprogramm“ zugehörig zu sein. Das Vorliegen einer Abrissgenehmigung ist eine weitere Fördervoraussetzung.
Gebäudeeigentümer, die an einer derartigen Förderung zur Realisierung eines Wohngebäude- abbruchs in den Jahren 2004 bis 2009 interessiert sind, melden sich bitte umgehend, spätestens jedoch bis 30.Oktober 2003 schriftlich bei der Stadtverwaltung Chemnitz, Amt für Baukoordination, Wohnungsbauförderstelle, Annaberger Straße 89 – 93, 09006 Chemnitz,
telefonisch unter 0371/488-6072, -6073, -6074, -6075
oder per e-Mail: wohnungsbauförderung@stadt-chemnitz.de
unter Angabe des rückzubauenden Objektes mit der Anzahl der Wohneinheiten und der Quadratmeter Wohnfläche sowie ihrer Anschrift zur Übersendung von Antragsunterlagen.
Stadt Chemnitz