Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 637 Chemnitz, den 17.09.2003
Information aus dem Steueramt der Stadt Chemnitz:
Im Amtsblatt der Stadt Chemnitz wird zu Beginn des Jahres 2004 von der Möglichkeit der Festsetzung der Grundsteuern durch öffentliche Bekanntmachung Gebrauch gemacht.
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz treten für die Steuerpflichtigen mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugehen würde.
Die Grundsteuer 2004 wird somit mit dem im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid festgelegten Vierteljahresbetrag jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. Jahresbetrag zum 1. Juli oder 15. August fällig.
In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren hingewiesen. Die Vorteile auch für die Grundsteuerzahlungen liegen auf der Hand:
- Die Beträge werden automatisch in der richtigen Höhe und erst bei Fälligkeit eingezogen,
- Zahlungstermine können nicht verpasst werden, somit fallen keine Mahnungen und Säumniszuschläge an,
- die Einzugermächtigung ist risikolos und jederzeit widerrufbar.
Teilnahmeerklärungen am Lastschrifteinzugsverfahren können schriftlich oder per Telefax (0371/488-2299) im Steueramt eingereicht werden.
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden, Veränderungen zum Steuerpflichtigen eintreten oder sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbescheide vom Finanzamt) ändern, werden neue Grundsteuer- bzw. Änderungsbescheide erlassen.
Für auftretende Fragen stehen die Bediensteten des Steueramtes der Stadt Chemnitz telefonisch unter der Rufnummer 0371/488-2201 bzw. zu den Sprechzeiten zur Verfügung – Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag auch von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Stadt Chemnitz