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PRESSEMITTEILUNG 639 Chemnitz, den 17.09.2003

Information aus dem Amt für Baukoordination der Stadt Chemnitz:

Weitere Information zur Förderung des Wohnungsbaus in Chemnitz

Der Stadtrat hat am 15.Mai 2002 das „Integrierte Stadtentwicklungsprogramm“ beschlossen. Alle Baumaßnahmen der Wohnungseigentümer haben sich den Zielstellungen dieses Programms unterzuordnen bzw. mit ihnen konform zu gehen.
Das betrifft sowohl die Maßnahmen im Mietwohnbereich wie Rückbau, Rückbau mit gleichzeitiger Modernisierung und Modernisierung, als auch im Eigentumsbereich wie Kauf, Neubau und Modernisierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Für einen Großteil dieser Maßnahmen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten, die im Baudezernat, Amt für Baukoordination vor Beginn der Maßnahme nachgefragt werden können.

Fördermöglichkeiten für den Mietwohnungsbau - Rückbau Um den mit Mietwohnungen übersättigten Markt dem aktuellen Bedarf anzupassen, eröffneten der Bund und der Freistaat Sachsen im Jahr 2002 das Förderprogramm Stadtumbau Ost. Nach diesem Programm kann der Abriss von Wohngebäuden mit einem Zuschuss in Höhe von 70,- Euro/m2 Wohnfläche gefördert werden. Eine Voraussetzung ist, dass es sich um ein Gebäude handelt, bei dem mehr als die Hälfte der Gesamtfläche dem Wohnen dient oder diente. Förderfähig ist ausschließlich die Wohnfläche.

Antragsverfahren
Das Verfahren beginnt mit dem Einreichen des Fördermittelantrages nebst Anlagen (u. a. Bestandspläne, Wohnflächenberechnung, Eigentumsnachweis) im Sachgebiet Wohnungsbauförderung im Amt für Baukoordination. Formulare sind dort erhältlich. Ratsam ist, dass der Gebäudeeigentümer gleichzeitig die Abrissgenehmigung im Baugenehmigungsamt beantragt. Formulare sind im Technischen Rathaus gegen Gebühr oder in den Geschäften des Büromaterialbedarfes (Baugenehmigung) erhältlich.
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz ist das Genehmigungsverfahren in der Regel umfangreicher. Die Stadt erstellt anhand der Anträge eine jährliche Prioritätenliste und beantragt die Fördermittel bei der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank (SAB), die als Bewilligungs- und auszahlende Stelle fungiert. Liegt der Stadt die Bewilligung über die Gesamtsumme der Fördermittel vor, werden der SAB die Einzelanträge vorgelegt. Für den Zeitpunkt der Weitergabe an die SAB sind die Vollständigkeit der Unterlagen einschließlich Abrissgenehmigung sowie die Rangfolge nach Prioritätenliste entscheidend.
Nach Zustimmung der SAB zum Abriss, schließt die Stadt mit dem jeweiligen Gebäudeeigentümer einen städtebaulichen Vertrag, der die Modalitäten des Rückbaues regelt, u. a. auch die Nachnutzung des Grundstückes, wobei eine gleiche Nachnutzung auf Grund des Förderzieles ausgeschlossen ist. Erst nach Vertragsabschluss besteht Rechtsanspruch auf die Fördermittel. Der städtebauliche Vertrag wird prinzipiell mit dem Eigentümer abgeschlossen. Bei Eigentümergemeinschaften ist ein Partner zu benennen und die Einverständniserklärung der Anderen vorzulegen. Für alle Belange des Rückbaues auf privatrechtlicher Ebene steht es dem Eigentümer frei, sich eines Beauftragten zu bedienen.

Durchführung des Rückbaues
Die Durchführung der Maßnahme obliegt dem Eigentümer nach Abschluss des Vertrages mit der Stadt und innerhalb des vereinbarten Zeitraumes. Eine öffentliche Ausschreibung nach VOB ist ab einer Förderhöhe von 50.000,- Euro erforderlich. Zur Maßnahme selbst gehören der Freizug des Gebäudes, soweit erforderlich, der Rückbau bzw. die Demontage des Bauwerkes einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen, der Abtransport des Rückbaumaterials ein- schließlich der Enddeponie, die Sicherungsmaßnahmen an abgetrennten Ver- und Endsorgungsleitungen sowie die Herrichtung des Grundstückes.

Auszahlung der Fördermittel
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach der Realisierung der Maßnahme auf der Basis der zurück gebauten Quadratmeter Wohnfläche multipliziert mit 70,- Euro/m2 Wohnfläche. Der Auszahlungsantrag ist in der Wohnungsbauförderstelle einzureichen. Das dazu nötige Formular ist auch dort erhältlich. Die Stadt bestätigt die Realisierung der Maßnahme und leitet den Antrag an die SAB weiter. Die Auszahlung wird von der SAB direkt auf das Konto des Eigentümers vorgenommen.

Fördermöglichkeiten für den Mietwohnungsbau – Modernisierung
Das KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm dient der zinsgünstigen Finanzierung von Investitionen zur Modernisierung und Instandsetzung von bestehendem Wohnraum sowie zur Wohnumfeldverbesserung im gesamten Bundesgebiet.
Das KfW-Programm zur CO2-Minderung dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Investitionen zur CO2-Minderung und zur Energieeinsparung in Wohngebäuden. Das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogrammist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms und dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von besonders umfangreichen Investitionen zur CO2- Minderung und zur Energieeinsparung in Wohngebäuden des Altbaubestandes mit einem Energiespareffekt von in der Regel mindestens 40 kg CO2 pro m2 Gebäudenutzfläche und Jahr.
Diese Förderungen bestehen in zinsgünstigen Darlehen, die bei einer freiwählbaren Bank oder der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden können.
Für die Förderung von Maßnahmen nach diesen Programmen ist im Freistaat Sachsen eine Gemeindebestätigung dahingehend erforderlich, als dass die beabsichtigten Maßnahmen den wohnungswirtschaftlichen und stadtplanerischen Zielstellungen der Gemeinde nicht zuwiderlaufen dürfen. Damit ist die Befürwortung der Gemeinde von der Übereinstimmung der Baumaßnahme mit den Zielstellungen des „Integrierten Stadtentwicklungsprogrammes“ abhängig. Von besondere Bedeutung ist dies bei Baumaßnahmen in und an leer stehenden Wohngebäuden, deren Wohnungen nach der Modernisierung dem Mietwohnungsmarkt wieder zugeführt werden. Diese Maßnahmen bedeuten einen Zuwachs von Wohnraum auf den bereits übersättigten Markt.
Die Gemeindebestätigung ist vor Beginn der Baumaßnahme einzuholen. Ein bereits begonnenes Vorhaben stellt keinen Rechtsanspruch auf die Gemeindebestätigung dar.
Die Gemeindebestätigung für Wohngebäude im Stadtgebiet von Chemnitz sind im Amt für Baukoordination, Sachgebiet Wohnungsbauförderung zu beantragen.

Fördermöglichkeiten für den Eigentumsbereich
Die derzeitigen Fördermöglichkeiten sind auch ohne das bisher bekannte Wohneigentumsprogramm des Landes vielfältig und variabel. Am Markt sind zinsgünstige Darlehen, die ohne Einkommensbeschränkungen langfristige und tragbare Finanzierungen ermöglichen. So können die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Wohneigentum, zur CO2-Minderung, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Wohnraum-Modernisierungsprogramm einzeln oder gemeinsam zum Einsatz kommen. Bei Inanspruchnahme dieser Kredite über die Förderbank des Freistaates Sachsen (Sächsische Aufbaubank) können zusätzliche Finanzierungsbausteine einfließen. Das sind die SAB-Innenstadtzulage, die SAB-Eigenheimzulage sowie das Förderergänzungsdarlehen. Auskünfte und Finanzierungspläne für die Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten bei der SAB sind im Amt für Baukoordination, Sachgebiet Wohnungsbauförderung erhältlich.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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