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PRESSEMITTEILUNG 675 Chemnitz, den 30.09.2003

Informationen aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:

Sonderprogramm für Langzeitarbeitslose startet in Chemnitz am 01. Oktober 2003

Arbeitsangebot bis Jahresende für fast 50 Prozent der vermittelbaren Sozialhilfeempfänger

Ab 01. Oktober 2003 wird in Chemnitz mit drei neuen Projekten ein weiteres Sonderprogramm der Bundesregierung realisiert.

Ziel dieser im Juli 2003 verabschiedeten Reforminitiative ist es, für deutschlandweit 100 000 Arbeitslose ab 25 Jahre – davon 60.000 Langzeitarbeitslose und Bezieher von Arbeitslosenhilfe und ergänzender Sozialhilfe sowie 40.000 Sozialhilfeempfänger, den Einstieg oder Wiedereinstieg in Beschäftigung zu fördern. Dieses in Folge der am 01. August angelaufenen Aktion „Jump – Plus“ für die bis 25jährigen bereits zweite Programm wird auf kommunaler Ebene arbeitsteilig von Sozial- und Arbeitsamt umgesetzt – in Chemnitz in der bereits seit April 2003 bestehenden gemeinsamen Anlaufstelle im Sozialamt, Goethestraße 5, Ruf 0371/488-5069. Die Sozialbehörde zeichnet inhaltlich verantwortlich für die einzelnen Maßnahmen und trifft die Auswahl unter den Empfängern von Sozial- und ergänzender Sozialhilfe. Das Arbeitsamt übernimmt die Finanzierung.

Insgesamt 70 Hilfeempfänger können damit ab 01. Oktober eine Tätigkeit als Hausmeister, Platzwart-, Verwaltungs- oder Betreuungshilfen beginnen oder Arbeiten in den Bereichen Landschaftsgestaltung und –pflege, beim Wegebau oder für den Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz ausführen. 20 Arbeitsplätze davon sind für hauswirtschaftliche Tätigkeiten geschaffen.
Projektträger sind aktuell die Gemeinnützige Regionale Aufbaugesellschaft mbH (TGR), das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. (CJD) – CJD Chemnitz und der Berufsausbildungs-Förderverein der Region Chemnitz e.V. (BBFR). Die Auswahl der Träger erfolgte aufgrund der vorhandenen langjährigen Erfahrungen in der Arbeit mit Langzeitarbeitslosen und der überzeugenden Abstimmung von Träger- beziehungsweise Firmenprofil und den Fähigkeiten der Betroffenen.
Sozialamt und Träger schlossen Projektverträge ab, die Arbeitnehmer erhielten befristete Arbeitsverträge über sechs Monate mit dem Ziel einer anschließenden Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt, wobei hier 30 Prozent als realistisch angesehen werden.
Die Mittel von der Bundesanstalt für Arbeit stehen als Fallpauschale zur Verfügung. Für einen Empfänger von Arbeitslosenhilfe werden dem Projektträger 1400 Euro zugeführt, für Empfänger von Sozialhilfe 800 Euro. Um die Einstellung von Sozialhilfeempfängern für die Arbeitgeber gleichwertig zu stimulieren, zahlt das Sozialamt jeweils 400 Euro dazu. Aus dem Budget bestreitet der Arbeitgeber die Lohnkosten und eigene Aufwendungen.

Bereits ab November werden sich fünf weitere Projekte mit insgesamt 90 Teilnehmern anschließen, so dass bis zum Jahresende allein mit diesem Zusatzprogrammen des Bundes in Chemnitz 160 langzeitarbeitslose Hilfeempfänger eine Arbeit erhalten.

Gemeinsame Anlaufstelle des Arbeits- und Sozialamtes besteht sechs Monate

Wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des neuen Bundesprogramms zugunsten Langzeitarbeitsloser und des Vorgängers „Jump-Plus“ war die seit 1. April neue Organisationsstruktur mit der gemeinsamen Anlaufstelle des Arbeitsamtes und Sozialamtes.

Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Behörden arbeiten jeweils drei Mitarbeiter des Sozialamtes und eine Vermittlungsfachkraft des Arbeitsamtes zusammen daran, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Vermittlung in Arbeit zu verbessern und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen umzusetzen. Personelle Verstärkung geben jetzt zusätzlich zwei Fallmanager je Sonderprogramm.

Aufschluss über realen Erfolg geben die Vermittlungsergebnisse:

Allein im Zeitraum vom 1. April bis 15. September 2003 registrierte die Anlaufstelle 662 neue Klienten. 85 davon erhielten ein Stellenangebot durch das Arbeitsamt, drei Personen wurden mit Erfolg in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt.

Die Zahl der in die regulären Arbeitsprojekte des Sozialamtes „Hilfe zur Arbeit“ Vermittelten betrug 201. Hiervon gingen 69 Personen ein Arbeitsverhältnis ein, 132 leisteten gemeinnützige Arbeit.

Fazit der Neuorganisation nach fünf Monaten ist, dass sich der kurze Weg für den Klienten und die Zusammenlegung von Verwaltungsabläufen auszahlen. Wer in die Anlaufstelle kommt, erhält am gleichen Tag ein Arbeitsangebot oder eine Zuordnung zu einem Projekt. Die Mitwirkungspflicht des Hilfeempfängers kann besser gefordert, kontrolliert und nötigenfalls mit nach Bundessozialhilfegesetz (BSHG) möglichen Kürzungsempfehlungen an die jeweiligen Außenstellen nachdrücklich klar gemacht werden. Widersprüche in der Erfassung oder zum Leistungsbezug lassen sich ebenfalls schnell ausräumen. Die Personaldatenerfassung des Arbeitsamtes und Sozialamtes konnte angeglichen werden. Der Schriftverkehr wird optimiert: In amtlichen Schreiben verweisen beide Verwaltungen jetzt beispielsweise gemeinsam auf etwaige Rechtsfolgen.

Fast 50 Prozent der vermittelbaren Sozialhilfeempfänger mit Arbeitsangebot zum Jahresende

Aktuell gibt das Sozialamt der Stadt Chemnitz die Zahl der arbeitsfähigen vermittelbaren Sozialhilfeempfänger mit 1075 an. Demgegenüber werden erwartungsgemäß bis zum Jahresende insgesamt 489 Betroffene in Beschäftigung vermittelt sein. Die Beschäftigungsangebote werden dabei aus verschiedenen Fördertöpfen realisiert und setzen sich wie folgt zusammen:

Das Sozialamt hält seit Jahren die “Hilfe zur Arbeit” vor. Diese Maßnahme wird vom Europäischen Sozialfond (ESF) kofinanziert. Für die Jahre 2003/2004 wurden 1.904.000 Euro bereitgestellt. In “Hilfe zur Arbeit können bis Ende des Jahres 204 Hilfeempfänger vermittelt werden.

Die reformpolitisch begründeten zusätzlichen Beschäftigungsprogramme „Jump-Plus“, speziell für jugendliche Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe bis 25 Jahre und „Arbeit für Langzeitarbeitslose (AfL)“, für langzeitarbeitslose Hilfeempfänger ab 25 Jahre, bringen bis Ende Dezember 125 bzw. 160 Beschäftigungsverhältnisse.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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