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PRESSEMITTEILUNG 70 Chemnitz, den 07.02.2003
Regierungspräsidium genehmigte Haushalt der Stadt Chemnitz
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat am 04. Februar 2003 die Gesetzmäßigkeit des vorgelegten Haushaltsplanes der Stadt Chemnitz im Hinblick auf den zu wahrenden Haushaltsausgleich bestätigt. Der festgesetzte Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde antragsgemäß in Höhe von 29.728.591 Euro in vollem Umfang genehmigt. Weiterhin wurden die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2004 und 2005 in Höhe von 30.200.341 Euro bestätigt. Darüber hinaus wurden die Kreditaufnahmen sowie die Verpflichtungsermächtigungen des Entsorgungsbetriebes der Stadt Chemnitz genehmigt.
Herr Regierungspräsident Noltze würdigt in diesem Zusammenhang insbesondere, dass die Stadt Chemnitz mit dem diesjährigen Haushaltsplan bereits einen wesentlichen Beitrag zur konsequenten und zügigen Umsetzung des 2. Haushaltssicherungskonzeptes dokumentiert hat. Der ab 01.04.2003 gültige Bezirkstarifvertrag zur 36 h-Woche stellt eine Grundlage für die Einsparung von Personalkosten im Jahr 2003 und in den Folgejahren dar.
Die Stadt Chemnitz verfügt damit als erste Kreisfreie Stadt in Sachsen bereits Anfang Februar über einen von der Rechtsaufsicht in vollem Umfang genehmigten Haushaltsplan.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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