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PRESSEMITTEILUNG 716 Chemnitz, den 17.10.2003

Information aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:

Anträge auf „Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“
und „Aktion 55“ für 2004 im Internet

Bitte Fristen beachten für das Einreichen der Anträge!

Landkreise und kreisfreie Städte können aus Mitteln des Freistaates ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise gemeinnützige Tätigkeit von Bürgern im Alter zwischen 55 und 60 Jahren fördern. Die Fördermittel für „Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“ und „Aktion 55“ sind jeweils von den Projektträgern (gemeinnützige Verbände und Vereine, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder ihnen angeschlossene Organisationen und Kirchgemeinden) im Sozialamt der Stadt Chemnitz zu beantragen:

Sitz: Goethestraße 5
9119 Chemnitz
Telefon: 0371 488-5027
Fax: 0371 488-5099
e-Mail: sozialamt@stadt-chemnitz.de

Die Behörde verweist darauf , dass die Anträge bitte vollständig ausgefüllt und mit allen notwendigen Anlagen eingereicht werden. Antragsteller werden dringend gebeten, die zum Download bereitstehenden neuen Antragsformulare im Webauftritt der Stadt Chemnitz zu verwenden - zu erreichen über die Adresse:
www.Chemnitz.de > Button: Stadt mit Bürgernähe > Button: Dienstleistungen der Ämter > Link: Formulare > Suche: Formulare nach Ämtern > Sozialamt

Zu beiden Leistungen sind zusätzlich Informationen eingestellt, die die präzise Antragstellung erleichtern sollen. Aufgeführt sind die infrage kommenden Projekte, die Kriterien für die Gewährung und Ausschlussgründe.

Für die „Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“ sind Anträge bis zum 30. November 2003 für das Folgejahr 2004 einzureichen.
Für die Aktion 55 gilt: Anträge sind bis zum 31. Dezember 2003 für das Jahr 2004 oder bis zum 30. Juni für den Folgezeitraum des laufenden Jahres 2004 über den Projektträger einzureichen.

Die Bewilligungsbehörde macht zusätzlich darauf aufmerksam, dass einige aktuelle Zuwendungsempfänger ihre Raten noch nicht abgefordert haben und dies nachholen sollten.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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