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PRESSEMITTEILUNG 741 Chemnitz, den 27.10.2003

Information aus dem Umweltamt:

Aufnahme hilfsbedürftiger Igel - kein „Kinderspiel“

Die ersten frostigen Nächte sind bereits vorbei und damit steigen auch die Aussichten, in der Dämmerung oder manchmal schon tagsüber auf umherstreifende Igel zu treffen. Knopfaugen und Schnuffelnase wecken unseren Beschützerinstinkt und unwillkürlich stellt sich die Frage: Ist dieser Igel stark genug, den Winter zu überstehen; müssen wir ihm helfen?
Grundsätzlich ist dazu zu sagen: Der Igel ist ein wild lebendes Tier, das von der Natur ausreichend für die Überwinterung ausgestattet wurde. Jeglicher Eingriff bedeutet Stress und damit unnötigen Energieverlust. Mit einer Vermehrungsrate bis zu 7 Jungen pro Wurf ist auch eine gewisse „natürlichen Auslese“ einkalkuliert.
Andererseits sind die Gefährdungen für diese Tierart massiv und vielfältig. Neben den 500 000 Igeln, die laut Information von Pro Igel e.V. jährlich auf deutschen Straßen umkommen, sterben zahlreiche in Keller- und Lichtschächten, ertrinken in Bassins, fallen der Gartentechnik und -chemie zum Opfer.

Wann ist ein Igel hilfsbedürftig?
Hilfe benötigen verwaiste Säuglinge, verletzte, augenscheinlich kranke und geschwächte Tiere. Auch Igel, die bei Dauerfrost und/oder Schneedecke meist tagsüber aufgefunden werden, sind bedürftig. Sie haben offensichtlich ihren Winterschlaf unterbrochen oder erst gar keine Ruhe gefunden.
Wie kann man helfen?
Verwaiste junge und verletzte Tiere sollten in die Obhut von geschultem Personal - Tierarzt, Igelaufzuchtstationen – gebracht werden.
Hungrigen, untergewichtigen oder geschwächten Igeln kann man bereits mit dem Anlegen eines Winterquartiers (Laub-, Reisighaufen usw.) im Grundstück und einer Zufütterung z.B. mit Katzen- oder Hundefutter - auch gemischt mit gekochtem Ei oder angebratenem, ungewürztem Hackfleisch - helfen. Der Igel wird solange gefüttert, bis er selbst den Winterschlaf beginnt. Niemals Milch anbieten!!!
Ein geeigneter Platz für die Überwinterung kann auch ein Gehege in einem kalten Zimmer, auf dem Balkon, der Terrasse, oder im Keller mit einem „Häuschen“ aus Holz- oder Spanplatte sein. Das Schlupfloch bitte so bemessen, dass der Igel im gut genährten Zustand hindurchpasst. Das Quartier sollte nicht weniger als 40 cm Kantenlänge haben und mit reichlich zusammen geknülltem Zeitungspapier ausgefüllt sein.
Da ein Igel als wild lebendes Tier bestimmte Parasiten und manchmal auch Krankheitserreger beherbergen kann, bitte nach jedem Umgang mit dem kleinen Stacheltier gründlich die Hände waschen! Kinder sollten sich auf die Beobachtung beschränken. Übrigens erlaubt das Gesetz die kurzzeitige Aufnahme hilfebedürftiger Igel mit der Maßgabe, diese nach Genesung oder Überwinterung wieder freizulassen.
Apropos kurzzeitige Aufnahme: Bedenken Sie, dass der Igel bis zum Frühjahr (frostfreier Boden) Betreuung braucht, bevor Sie Ihn in Ihre Obhut nehmen.

Helfen dann man übrigens ganzjährig z. B. mit einem igelfreundlichen Garten, es Hilft dem Stacheltier den Vorbereitungen auf den Kräfte zehrenden Winterschlaf.
Das Umweltamt, Abt. Untere Naturschutzbehörde, kann leider keine Unterbringungsmöglichkeiten für Igel anbieten. Für Informationen stehen jedoch die Mitarbeiter unter der Ruf 0371/488-3648 zur Verfügung. Umfassendes Material auch zum igelfreundlichen Garten bietet der Pro Igel e. V. unter der Ruf 0 83 82/ 30 21, Fax-Abruf: 0 83 82/ 30 22 und unter der Internetadresse www.Pro-Igel.de.

Foto eines Igels

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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