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PRESSEMITTEILUNG 784 Chemnitz, den 13.11.2003
Information aus dem Bürgeramt der Stadt Chemnitz:
Mitgeteilt werden dürfen: Familienamen, Vornamen unter Kennzeichnung des Rufnamens, Doktorgrad, Anschriften
Eine Übermittlung erfolgt nicht,
- wenn der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt, ein Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnliche Einrichtung im Sinne des § 20 Abs. 1 des Sächsischen Meldegesetzes gemeldet ist,
- eine Auskunftssperre besteht oder
- der Betroffene der Auskunftserteilung widersprochen hat bzw. widerspricht.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Stadt Chemnitz Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz, oder in der Meldebehörde, Elsasser Straße 8 bzw. jeder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzureichen.
Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen Auskünfte vor Wahlen gelten fort, falls sie nicht an eine bestimmte Wahl gebunden waren.
Stadt Chemnitz