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PRESSEMITTEILUNG 821 Chemnitz, den 01.12.2003

Information aus dem Baudezernat:
Sparmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

Kostenreduzierung durch Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung
Stilllegung von städtischen Springbrunnen im Jahr 2004

Wer in der letzten Zeit durch die nächtlichen Straßen von Chemnitz gefahren bzw. gegangen ist, dem blieb wohl nicht verborgen, dass die Leistungskraft der Straßenbeleuchtung zurückgefahren wurde.
Sparen ist das Wort des Jahres und auch Chemnitz muss ihre knappen Mittel so verteilen, dass das Leben in der Stadt möglichst in vielen Bereichen aufrecht erhalten werden kann. Sparpotenziale zu erschließen steht deshalb auf der Tagesordnung.
Aus diesem Grund hat nun auch die Stadt Chemnitz beschlossen, durch weiteren sparsamen Einsatz von Energie, Kosten zu reduzieren.

Der diesbezügliche Entscheidungsspielraum der Stadt Chemnitz leitet sich aus dem Paragraphen 51 Abs. 1 des sächsischen Straßengesetzes vom 21.01.1993 ab, nach dem die Gemeinden alle öffentlichen Straßen im Rahmen des Zumutbaren zu beleuchten haben.
Neben der bereits teilweise praktizierten Leistungsreduzierung soll nun schrittweise ab 2004
- bei zweilampigen Leuchten dauerhaft eine abgeschalten werden,
- jeder zweite Lichtpunkt bzw. jede zweite Leuchte im Nachtzeitraum ab 23 Uhr (Winterbetrieb) bzw. 24 Uhr (Sommerbetrieb) an noch auszuwählenden Chemnitzer Stra-ßen sowie in bestimmten Breichen wie Gewerbegebieten und Parkplätzen außer Betrieb genommen werden.
Bei der Reduzierung der Beleuchtung wird besonders darauf geachtet, dass Straßenkreuzungen und Einmündungen ausreichend mit Licht versorgt bleiben.
Im Wesentlichen, so informieren Stadt und Stadtwerke, soll es nur dort zu Reduzierungen kommen, wo die geforderten DIN-Richtwerte bisher eingehalten werden. Insgesamt wird die Stadt Chemnitz mit der schrittweisen Realisierung der Maßnahmen ca. 457 kW einsparen. Das ergibt eine Summe von ca. 350 Tausend Euro. Die so ersparten Mittel dienen Teils zur Deckung für die im Jahr 2003/04 erhöhten Energiepreise und zur Finanzierung der Energiekosten infolge des Leuchtenzuwachses bei Neubaumaßnahmen.

Zurzeit werden gemeinsam mit der Stadtwerke Chemnitz AG die technischen Möglichkeiten zur Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen geprüft.

Stilllegung von städtischen Springbrunnen im Jahr 2004

Bereits im Jahr 2003 wurden die Brunnenlaufzeiten reduziert. Nach erfolgter Haushaltsabstimmung 2004 stehen für die Brunnenunterhaltung einschließlich Energiekosten nur noch 70.000 Euro von notwendigen 168.000 Euro zur Verfügung. Das bedeutet, dass nach einer groben Ermittlung der Einzelunterhaltungskosten nur noch fünf Springbrunnen im Stadtzentrum betrieben werden können. Zusätzlich wurden die bereits minimierten Laufzeiten nochmals um durchschnittlich 10 Prozent verkürzt. Die Auswahl der zu betreibenden Brunnen fiel auf zentrale Objekte, die mit hohem Kostenaufwand in den letzten Jahren saniert bzw. neu gebaut wurden. Betrieben werden können im Jahr 2004 folgende Brunnen:

Anlage am Roten Turm, Fontäne am Rosenhof, neue Anlagen im Rosenhof mit zwei Brunnenbecken, Leuchtbrunnen am Schlossteich und die Schlossteichfontäne.
Für die 23 stillzulegenden Brunnen wird eine Mindestsäuberung gesichert. Ausgehend von der aktuellen Situation erfolgt eine entsprechende Vertragsanpassung mit dem Dienstleister der Stadtwerke Chemnitz AG. Sparmaßnahmen, die auf Grund objektiver Zwänge erforderlich sind, aber wohl keine Freude bereiten. Aus diesem Grund ist Baubürgermeisterin Petra Wesseler bestrebt durch Sponsoring vielleicht doch noch die Liste der zur Abschaltung vorgesehenen Brunnen zu reduzieren.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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