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PRESSEMITTEILUNG 83 Chemnitz, den 14.02.2003

Information aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:
Leistungsgewährung bei Wohngeld seit 2001 deutlich optimiert –
bei Antragstellung bitte Hinweise der Servicestelle beachten!

Demnächst Formulare auch via Internet sowie Informationshotline

Derzeit stellt die Grundsicherung als eine neue soziale Leistung die Sozialämter in den Kommunen organisatorisch und inhaltlich vor eine große Herausforderung: Eine wahre „Flut“ von Anträgen geht ein, die Antragsteller haben großen Informationsbedarf, dem die ausgezeichnet qualifizierten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter hochmotiviert und engagiert begegnen. Denn: Für soziale Pflichtleistungen gibt es aber selbstverständlich keinen „Aufschub“ und keinen „Probelauf“ - bindend für die Ausführung sind die gesetzlichen Vorschriften, zwingend die Ansprüche der Antragsteller.

Wie das Sozialamt der Stadt Chemnitz informiert, gibt es natürlich bereits wichtige Erfahrungen mit grundsätzlich veränderten Leistungen und deren Einführung für eine große Personenzahl zu einem Stichtag, von denen profitiert werden kann – dies soll hier im folgenden am Beispiel der Leistungsgewährung bei Wohngeld dargestellt werden:

Mit der grundlegenden Novellierung des Wohngeldgesetzes zum 1. Januar 2001 gab es so für die Abteilung Wohngeld/Wohnungsfürsorge im Sozialamt der Stadt Chemnitz bereits eine vergleichbare Neuordnung – inhaltlich und organisatorisch.
Die Kriterien für die Gewährung und die Formalien änderten sich und alle Wohngeldbescheide liefen zum Ende des Vorjahres aus. Das bedeutete für die Bürgerinnen und Bürger, dass ein neuer Antrag auf Wohngeldgewährung zu stellen war.

Wohngeld ist neben der Sozialhilfe eine der wichtigsten finanziellen Leistungen, und wird vom Sozialamt auf Antrag gewährt. Abhängig ist die Leistungsgewährung jeweils von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, von der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der Miete oder Belastung. Wer Wohngeld beantragt, ist in der Regel dringend auf die Leistung angewiesen.
Um die Größenordnung deutlich zu machen: Im Jahr 2000 gab es in der Stadt Chemnitz monatlich im Durchschnitt 11500 Zahlfälle (wie die wichtige finanzielle Leistung im „Verwaltungsdeutsch“ bezeichnet wird). Im November 2001 wurden 14057 und im Vergleichsmonat des Folgejahres 13200 Zahlfälle registriert.

Dass mit dem neuen Wohngeldgesetz erhöhter Beratungsbedarf und damit längere Bearbeitungszeiten entstehen würden, erkannten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits im Vorfeld. Um sich auf diese Situation entsprechend einzustellen, wurde in der Abteilung Wohngeld des Sozialamtes der Stadt Chemnitz zeitgleich im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof in der Bahnhofstraße53 eine separate Servicestelle Wohngeld mit Rezeptionscharakter eingerichtet. Von dieser Servicestelle aus werden Rückfragen an die Sachbearbeiter weitergeleitet und Termine vereinbart. Die Bürger erhalten Auskunft und Hinweise zum Antragsprocedere und zur Vollständigkeit der Unterlagen. Auf diese Weise wird die Zeit gespart, die in vielen Fällen für persönliche Beratung und Nachfragen beim zuständigen Bearbeiter und für die Bearbeitung erforderlich ist.

In der Servicestelle Wohngeld wie auch in allen Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz erfolgen Ausgabe und Entgegennahme von Wohngeldanträgen. Diese Aufgabenteilung hat sich gut bewährt und deutlich verkürzte Bearbeitungszeiten zur Folge: Waren es Ende 2000 noch sechs bis acht Wochen, erfordert die Bearbeitung eines Antrages derzeit durchschnittlich nur vier bis sechs Wochen. Darüber hinaus ist die fachliche Qualität der erteilten Bescheide auch ablesbar an der Zahl der berechtigten Widersprüche, die unter einem Prozent liegt.

Die bereits deutlich verkürzte Bearbeitungszeit wird sich nach den bisherigen Erfahrungen des Sozialamtes jedoch aus zwei Gründen nicht beliebig weiter minimieren lassen: Zum einen erfolgt mittels eines landeseinheitlichen EDV-Systems zur Wohngeldbearbeitung die zentrale Bescheiderstellung einmal monatlich in Leipzig. Zum anderen ist mit 1000 aktiven Akten je Bearbeiter in Chemnitz deren zu bearbeitende Fallzahl sehr hoch. Hinzu kommt, dass eine große Anzahl der Antragsteller nach wie vor Gesprächsbedarf hat.
Abgesehen von besonderen Problemfällen sind nach wie vor Wohngeldanträge nur unzureichend ausgefüllt, Unterlagen oft unplausibel oder unvollständig und führen zu erhöhtem Verwaltungsaufwand. Das betrifft besonders jüngere Antragsteller, schätzt die Leiterin des Sachgebietes Wohngeld im Sozialamt der Stadt Chemnitz Frau Uta Melzer ein.
Aufmerksam machen möchte sie auch darauf, dass mit der jährlich neuen Erteilung der Bescheide für alle Betroffenen zum Jahresanfang auch die jeweils aktuellsten Unterlagen eingereicht werden müssen. Ebenso sind vom Antragsteller alle Einkommensarten aufzuführen; oft werden z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht berücksichtigt.

Zur weiteren Optimierung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen werden die Antragsteller daher um Beachtung der folgenden Hinweise gebeten. Damit wird – so die Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wohngeld - nicht zuletzt auch zur Sicherung einer möglichst zeitnahen Wohngeldbewilligung beigetragen sowie nicht zuletzt auch zur Vermeidung von unnötigen Wege- und Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger:

- Persönliche Vorsprachen zum Wohngeld sollten bitte ausschließlich in der Servicestelle im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof (Sitz: Bahnhofstraße 53 in Chemnitz) vorgenommen werden.

- Zur Bearbeitung der Anträge werden die Antragsteller gebeten, unbedingt vorab einen Termin mit dem Bearbeiter zu vereinbaren.

- Die Antragsteller werden gebeten, Anträge und Anlagen mit der Post zurückzusenden, für Anträge, Anlagen und Nachreichungen die Hausbriefkästen zu nutzen und verstärkt auch den Service der Bürgerservicestellen der Stadt in Anspruch zu nehmen.

- Antragsformulare, Informationen und Hinweise zum Wohngeld sind nach Information aus dem Sozialamt demnächst auch auf der Internetpräsentation der Stadt Chemnitz zu entnehmen. (Über den konkreten Zeitpunkt informiert die Pressestelle der Stadt Chemnitz rechtzeitig!)
Zu beachten ist jedoch unbedingt der Hinweis, dass die Rücksendung der Anträge nur per Post oder persönlich erfolgen kann, da eine Unterschrift geleistet werden muss!

- Eingerichtet wird demnächst auch eine spezielle Informationshotline zu allgemeinen Hinweisen zur Verfahrensweisen. Die Pressestelle der Stadt Chemnitz wird auch diese Rufnummer rechtzeitig bekannt geben.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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