Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 854 Chemnitz, den 11.12.2003
Wichtige Bürgerinformation aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:
Ab 01. Januar 2004 ändert sich im Rahmen der Gesundheitsreform die Zuständigkeit für die Gewährung von Krankenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz
Die Krankenbehandlung für nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger und ihre Familienangehörigen wird von der Krankenkasse übernommen. Betroffene wurden deshalb vom Sozialamt der Stadt Chemnitz aufgefordert, umgehend in ihrer zuständigen Außenstelle vorzusprechen, um alle notwendigen Formalitäten zu erledigen. Das Sozialamt meldet die Hilfeempfänger dann bei der von ihnen gewählten Kasse an.
Die Krankenbehandlung für nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger und ihre Familienangehörigen wird von der Krankenkasse übernommen. Betroffene wurden deshalb vom Sozialamt der Stadt Chemnitz aufgefordert, umgehend in ihrer zuständigen Außenstelle vorzusprechen, um alle notwendigen Formalitäten zu erledigen. Das Sozialamt meldet die Hilfeempfänger dann bei der von ihnen gewählten Kasse an.
Zur Inanspruchnahme der Leistung stellt die Krankenkasse nach Eingang der Anmeldung eine Krankenversichertenkarte aus. Die Krankenversichertenkarte berechtigt den Hilfeempfänger, Leistungen in gleicher Weise wie ein Versicherter der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Leben mehrere Empfänger in häuslicher Gemeinschaft, übt der Haushaltvorstand das Wahlrecht für sich und seine Familienangehörigen aus.
Anspruchsberechtigte, die trotz Einladung bisher nicht im Sozialamt vorgesprochen haben, sollten im eigenen Interesse ihrer Mitwirkungspflicht umgehend nachkommen und in ihrer zuständigen Außenstellen für Sozialhilfe vorsprechen.
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ruf 0371/488-5031.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
Stadt Chemnitz