Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 86 Chemnitz, den 17.02.2003
Information aus dem Tiefbauamt der Stadt Chemnitz:
Färberstraße 2 - 6
Karl-Liebknecht-Straße 13 - 21 (ungerade Hausnummern)
Georgstraße 7 a - 7 f, 13, 15
Straße der Nationen 23, 25
Ab 01. März 2003 tritt die neue Parkordnung – Bewohnerparkzone C1 - für das Gebiet Mühlenstraße/Färberstraße in Kraft. Bereits im Vorfeld wurden die Mieter informiert und konnten so rechtzeitig einen Parkplatz beantragen.
Fremdparker sollten auf die neue Beschilderung achten und die gebührenpflichtigen Kurzzeitparkplätze an der Karl-Liebknecht-Straße, an der Mühlenstraße und in der Tiefgarage Theaterplatz nutzen.
Für Beschäftigte umliegender Einrichtungen besteht, neben der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs, die Möglichkeit Dauerparkkarten für die Tiefgarage Theaterplatz zu erwerben. Bei entsprechendem Bedarf ist darüber hinaus geplant, den Parkplatz hinter dem Opernhaus an der Karl-Liebknecht-Straße/Ecke Färberstraße als gebührenpflichtigen Dauerparkplatz einzurichten.
Bereits seit mehreren Jahren sind in Bereichen der Chemnitzer Innenstadt, wie z.B. auf dem Getreidemarkt, Bewohnerparkzonen ausgewiesen. Die Regelung, den Parkraum an innerstädtischen Wohnstraßen nur für die Mieter zu reservieren, hat sich bewährt.
Damit wird einerseits die Wohnqualität im Stadtzentrum verbessert und gleichzeitig auch der Liefer- und Serviceverkehr erleichtert. Aufgrund der beschränkten Verfügbarkeit des öffentlichen Parkraumes in der Innenstadt und der Konkurrenz der unterschiedlichen Nutzungen besteht gemäß einem Stadtratsbeschluss vom 14. 06. 2000 zum Rahmenplan 2000 für das Stadtzentrum die Zielstellung, Kunden, Besucher und Bewohner zu bevorrechtigen. Die Neuausweisung weiterer Bewohnerparkzonen ist deshalb Bestandteil dieser Rahmenplanung. Probleme bestanden besonders auch im Gebiet Mühlenstraße/Färberstraße mit über 700 Wohnungen durch den hohen Fremdparkeranteil.
Ab März 2003 erfolgt deshalb nach verkehrsplanerischer Untersuchung des Gebietes die Ausweisung der Straßen zwischen den Wohnhäusern des Bereiches Stadtbad und Opernhaus als neue Bewohnerparkzone.
Die einzelnen Parkbereiche und die neue Beschilderung
Parkplatzangebot im Bereich Mühlenstraße ohne Bewohnerparkplätze:
Tiefgarage Theaterplatz: 350 Stellplätze; davon öffentlich: 150 Stellplätze; für Dauerparker: 200 Stellplätze
Edeka-Kaufhalle: 20 Stellplätze
Kurzparken Karl-Liebknecht-Straße 34: Stellplätze
Parkplatz Karl-Liebknecht-Straße: 60 Stellplätze
Parkplätze mit Mischnutzung:
Parkplatz Mühlenstraße: 120 Stellplätze
(kostenpflichtiges Kurzparken und Bewohner mit Parkausweis C1)
Kurzparkplatz westlich Mühlenstraße 22: 28 Stellplätze
(Kurzparken mit Parkscheibe und Bewohner mit Parkausweis C1)
Verkehrsbeschilderung ab März 2003 Bewohnerparkzone C 1:
Parkverbotszone mit Zusatzschild „Bewohner mit Parkausweis Nr. C1 frei”.
Parkplatz, Längsparken im Straßenraum
Senkrechtstellplätze in Parktaschen: ca. 200 Stellplätze
Hinweis für Redaktionen: In der Anlage erhalten Sie eine von der Verkehrsbehörde im Tiefbauamt zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellte Übersichtskarte zur neuen Parkplatzanordnungals Bilddatei.
(cs)
Stadt Chemnitz