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PRESSEMITTEILUNG 860 Chemnitz, den 16.12.2003

Bürgerinformation aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:

Leistungen der Kriegsopferfürsorge unverändert –
jedoch bereits seit 01. Dezember 2003 mit neuem Sitz

Aufgrund von offenbar missverständlichen Veröffentlichungen sind Irritationen zu den Leistungen der Kriegsopferfürsorgestelle des Sozialamtes der Stadt Chemnitz aufgetreten.
Der Fachbereich des Sozialamtes bittet deshalb - um unnötigen Nachfragen und damit verbundenen Wegen für Betroffene vorzubeugen – nochmals um Veröffentlichung der hier noch einmal zusammengefassten Leistungen und Ansprechmöglichkeiten:

Gewährt werden können im Sozialamt spezielle Leistungen für Personen, die infolge von vergangenen Kriegen oder anderen militärischen Konflikten geschädigt sind und die über einen Anerkennungsbescheid nach dem Bundesversorgungsgesetz verfügen.

Anerkannte Kriegsopfer können beantragen:

- Erholungshilfe, Taxi- oder Kfz-Beihilfe, Pflegebeihilfe, Wohnungshilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nach dem Bundesversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundessozialhilfegesetz,
- Hilfen für versorgungsberechtigte Beschädigte und Hinterbliebene,
- weitere Hilfen für den anerkannten Personenkreis nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG)

Ein Antrag auf laufende Kfz- und Taxi-Beihilfe steht im Web-Auftritt der Stadt Chemnitz bereit – zu erreichen über die Adresse:

www.Chemnitz.de > Button: Stadt mit Bürgernähe > Button: Ämter & Service > Link: Formulare > Suche: Formulare nach Ämtern > Sozialamt

Die Kriegsopferfürsorgestelle ist erreichbar wie folgt:

Sitz: Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09119 Chemnitz, Zimmer 411
Ruf: 0371/ 488-6426.

Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:30 Uhr –12:00 Uhr; zusätzlich Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr –18:00 Uhr.

Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten, da Wartezeiten für die Antragsteller vermieden werden sollen.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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