Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 860 Chemnitz, den 16.12.2003
Bürgerinformation aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:
Der Fachbereich des Sozialamtes bittet deshalb - um unnötigen Nachfragen und damit verbundenen Wegen für Betroffene vorzubeugen – nochmals um Veröffentlichung der hier noch einmal zusammengefassten Leistungen und Ansprechmöglichkeiten:
Gewährt werden können im Sozialamt spezielle Leistungen für Personen, die infolge von vergangenen Kriegen oder anderen militärischen Konflikten geschädigt sind und die über einen Anerkennungsbescheid nach dem Bundesversorgungsgesetz verfügen.
Anerkannte Kriegsopfer können beantragen:
- Erholungshilfe, Taxi- oder Kfz-Beihilfe, Pflegebeihilfe, Wohnungshilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nach dem Bundesversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundessozialhilfegesetz,
- Hilfen für versorgungsberechtigte Beschädigte und Hinterbliebene,
- weitere Hilfen für den anerkannten Personenkreis nach dem
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Ein Antrag auf laufende Kfz- und Taxi-Beihilfe steht im Web-Auftritt der Stadt Chemnitz bereit – zu erreichen über die Adresse:
www.Chemnitz.de > Button: Stadt mit Bürgernähe > Button: Ämter & Service > Link: Formulare > Suche: Formulare nach Ämtern > Sozialamt
Die Kriegsopferfürsorgestelle ist erreichbar wie folgt:
Sitz: Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof,
Bahnhofstraße 53, 09119 Chemnitz, Zimmer 411
Ruf: 0371/ 488-6426.
Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:30 Uhr –12:00 Uhr; zusätzlich Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr –18:00 Uhr.
Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten, da Wartezeiten für die Antragsteller vermieden werden sollen.
Stadt Chemnitz