Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 109 Chemnitz, den 25.02.2004
Informationen zu den Schöffenwahlen 2004:
Schöffen für neue Amtszeit gesucht: 3000 im Freistaat und ca. 750 in Chemnitz
Informationen für Bewerbungen unter 0371/ 488-1059 und 488-5115
Sehr geehrte Redaktionen, mit PD Nr. 43 vom 27.01.04 veröffentlichte die Pressestelle der Stadt Chemnitz eine Information zu den Schöffenwahlen 2004. Auf grund zahlreicher Nachfragen interessierter Bürgerinnen und Bürger zu Tätigkeit und Wahl von Schöffen, bittet die Pressestelle nochmals um Veröffentlichung insbesondere auch der dabei einzuhaltenden Bewerbungstermine!
Im Freistaat Sachsen sind in diesem Jahr für die Amtszeit ab 2005 bis 2008 ca. 3000 neue Schöffen zu wählen. Hierfür müssen mindestens doppelt so viele Kandidaten aufgestellt werden.
Die Wahlen werden nach den geltenden Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung durchgeführt. Für das Aufstellen der erforderlichen Vorschlagslisten sind jeweils die Gemeinden zuständig.
Die Stadt Chemnitz ist verpflichtet, ca. 750 Personen als Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit gegen Erwachsene, für das Jugendstrafrecht und für das Verwaltungsgericht vorzuschlagen.
Diese Vorschlagslisten sind vom Stadtrat bzw. für die Jugendschöffen vom Jugendhilfeausschuss jeweils mit einer 2/3-Mehrheit zu bestätigen.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung im Chemnitzer Amtsblatt, einer einwöchigen Offenlegung und Ablauf der Einspruchsfrist werden die Vorschlagslisten den Gerichten übergeben. Durch einen am Amtsgericht bzw. am Verwaltungsgericht zu bildenden Wahlausschuss erfolgt dann die Wahl der Schöffen.
Was sind Schöffen?
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amtsgerichten und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mit. Sie haben dabei dasselbe Fragerecht wie die Berufsrichter, ihre Stimme hat bei Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Die Schöffen wirken nach dem Grundsatz der Teilnahme des Volkes an der Rechtsprechung mit. Dabei sollen sie ihr gesundes Rechtsempfinden ohne juristische Ausbildung sowie Berufs- und Lebenserfahrung einbringen. Gleichzeitig soll erreicht werden, dass auch die Bürgerinnen und Bürger an der Strafjustiz beteiligt werden.
Die ehrenamtlichen Richter an den Verwaltungsgerichten wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit. Sie entscheiden mit in allen Rechtsstreiten, für die der Verwaltungsgerichtsweg offen steht.
Ein Schöffe soll grundsätzlich höchstens zu 12 Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Für diese Tätigkeit wird der Schöffe entschädigt. Das Gesetz sieht die Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen vor, ferner die Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.
Wer kann Schöffe werden?
Schöffe kann grundsätzlich jeder werden. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, zum Beispiel:
- In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind.
- Es sollen keine Personen benannt werden, die beim Beginn der Amtsperiode das 25. (für das Verwaltungsgericht das 30.) Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Ebenfalls sollen keine Personen benannt werden, welche das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden.
- Die vorgeschlagenen Personen für die Strafgerichtsbarkeit sollen mindestens ein Jahr in Chemnitz wohnen, für das Verwaltungsgericht mindestens ein Jahr innerhalb des Gerichtsbezirks.
- Personen, die 8 Jahre lang als ehrenamtliche Richter (Schöffen) in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Schöffentätigkeit zu Beginn der Amtsperiode weniger als 8 Jahre zurückliegt, sollen nicht in die Liste aufgenommen werden.
- Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
- Zu ehrenamtlichen Richtern am Verwaltungsgericht können Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit nicht berufen werden.
Dagegen ist nicht notwendig, dass der Bewerber für das Schöffenamt einer Partei, einem Verband oder einer sonstigen Organisation angehört.
Wie wird man Schöffe?
Schöffen werden durch einen Wahlausschuss bei den Gerichten gewählt. Die Wahl erfolgt aus Vorschlagslisten, die durch die Stadtverwaltung aufzustellen und vom Stadtrat im Juni 2004 zu bestätigen sind.
Für die interessierten Bürgerinnen und Bürger gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich für dieses Ehrenamt zu bewerben. Sie können sich bei den Geschäftsstellen der Fraktionen des Stadtrates bewerben, ebenso bei den Parteien, anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, Kirchen, der Industrie- und Handelskammer, der Kreishandwerkerschaft, dem Stadtsportbund, der Technischen Universität, dem Arbeitsamt.
Diese Institutionen nehmen Ihre Bewerbung entgegen.
Sie können sich auch direkt an die Stadtverwaltung wenden - unsere Anschrift lautet
für Schöffen: Stadt Chemnitz, Hauptamt, 09106 Chemnitz oder E-Mail:
juergen.graichen@stadt-chemnitz.de
für Jugendschöffen: Stadt Chemnitz, Amt für Jugend und Familie, 09106 Chemnitz oder E-Mail: a51@stadt-chemnitz.de
Termine: Bewerbungen für Jugendschöffen können Sie bis 31. März 2004, für Schöffen der Strafgerichtsbarkeit und für das Verwaltungsgericht bis 08. April 2004 abgeben.
Ansprechpartner: Weitere erforderliche Informationen für Ihre Bewerbung erhalten Sie unter 0371/488-1059, für Ihre Bewerbung als Jugendschöffe unter 0371/488-5115.
Stadt Chemnitz