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PRESSEMITTEILUNG 178 Chemnitz, den 18.03.2004
Wichtige Bürgerinformation aus dem Hauptamt der Stadt Chemnitz:
In den vergangenen Wochen meldeten sich nach Information aus dem Hauptamt der Stadt Chemnitz zahlreiche Bewerber für das Amt eines Jugendschöffen und für die Strafgerichtsbarkeit gegen Erwachsene bzw. für das Verwaltungsgericht. Diese Anzahl reicht jedoch bei weitem noch nicht aus. Aus diesem Grund wird die Bewerbungsfrist für Jugendschöffen bis zum 14. April 2004, für Schöffen der Strafgerichtsbarkeit und für das Verwaltungsgericht bis zum 16. April 2004 verlängert.
Für die interessierten Bürgerinnen und Bürger gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich für dieses Ehrenamt zu bewerben: Sie können sich bei den Geschäftsstellen der Fraktionen des Stadtrates bewerben, ebenso bei den Parteien, anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, Kirchen, der Industrie- und Handelskammer, der Kreishandwerkerschaft, dem Stadtsportbund, der Tech-nischen Universität, dem Arbeitsamt.
Diese Institutionen nehmen Ihre Bewerbung entgegen.
Sie können sich auch direkt an die Stadtverwaltung wenden, unsere Anschrift lautet -
für Schöffen:
Stadt Chemnitz
Hauptamt
09106 Chemnitz
oder E-Mail: juergen.graichen@stadt-chemnitz.de
für Jugendschöffen:
Stadt Chemnitz
Amt für Jugend und Familie
09106 Chemnitz
oder E-Mail: a51@stadt-chemnitz.de
Weitere erforderliche Informationen für Ihre Bewerbung als Schöffe erhalten Sie
unter Ruf 0371/488-1059, für Ihre Bewerbung als Jugendschöffe unter Ruf 0371/ 488-5115 sowie 488-5137.
Stadt Chemnitz