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PRESSEMITTEILUNG 186 Chemnitz, den 24.03.2004

Information aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:

Hilfepläne für Sozialhilfeempfänger brachten Einspareffekte -
Sozialamt gut gerüstet für Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Ausgewertet und auf seine Langzeitwirkung hin überprüft wurde kürzlich ein im Jahr 2001 neu eingeführtes Verfahren zur Fallsteuerung im Sozialhilfebereich im Ergebnis einer Organisationsanalyse der Fa. Steinbeis-Transferzentrum.
Grund, dieses „Hilfeplanverfahren“ in den Leistungsabteilungen des Chemnitzer Sozialamtes schrittweise einzuführen, waren die seit 1992 stetig ansteigenden Fallzahlen in der Sozialhilfe. Teilweise gab es lange Wartezeiten, bis Leistungen bewilligt werden konnten. Die immer komplexer werdenden Problemlagen der Betroffenen und Zuständigkeiten verschiedener Ämter für ihre Anliegen sollten besser erfasst und behandelt werden können.

Den Überlegungen zur Prozesssteuerung folgte ein aufwändiger Umbau im Sachgebiet Sozialhilfe. Unter anderem kam mehr und besser qualifiziertes Personal zum Einsatz. Arbeitsorganisatorische Veränderungen wurden eingeleitet und so die Verständigung aller Schnittstellen besser gewährleistet.

Vorraussetzung für die neue Steuerung war eine veränderte Lenkung des Kundenstroms. Wartezeiten wurden durch konsequente Terminvergaben und Einführung einer Erstberatung erheblich reduziert. Weitere Vorteile der neu geschaffenen Rezeptionen: Die Anliegen der Hilfesuchenden konnten schneller und genauer zugeordnet werden. Unnötige Antragstellungen und damit Bürokratie wurden in vielen Fällen vermieden.

Mittels qualifizierter Gesprächsführung gelang es den Sachbearbeitern, tiefergehende Probleme zu erkennen und zeitnah die passgenaue Hilfe zu geben oder zu vermitteln, denn nicht alle brauchen einfach nur Geld, sondern auch zusätzliche Lebenshilfen: Schuldner- oder Suchtberatung, Hilfen zur Erziehung der Kinder, festgeschrieben in einer „persönlichen Hilfevereinbarung".

Diese längerfristige Vereinbarung zwischen Empfänger und Behörde schreibt Festlegungen zur schritt weisen Verbesserung der eigenen Situation fest. Sie hilft, konsequent das Ziel zu verfolgen, wieder unabhängig von Sozialhilfe zu werden und setzt ausdauernd auf die Mitwirkungspflicht der Betroffenen.
Im Zeitraum vom Januar 2002 bis 31.12.2003 wurden mit solchen Hilfeempfängern insgesamt 1032 "Hilfeplanverfahren“ durchgeführt.

Deutlich rückläufig ist die Zahl derjenigen, die als neue Hilfesuchende Leistungen zum Lebensunterhalt erhielten: Waren es 2001 noch 439 Zugänge, wurden in den Folgejahren 2002 noch 298 und 2003 234 Zugänge gezählt.

Bezeichnend ist seit Einführung des Hilfeplanverfahrens die Verringerung der Bezugsdauer der Hilfeempfänger. Auf die zielgerichtete Arbeit mit dem Hilfeplan ist es auch zurückzuführen, dass erheblich mehr Hilfeempfänger in Arbeitsprojekte vermittelt werden konnten – im Jahr 2001: 1.077 – im Jahr 2003: 1.521.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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