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PRESSEMITTEILUNG 192 Chemnitz, den 24.03.2004

Stadtrat beschloss:

Dichtes Beratungs-Netz für Hilfesuchende besteht in Chemnitz – deshalb:
Zustimmung zur Änderung des kaum genutzten Angebotes „Anonyme Zuflucht“
Auch Zufluchtstelefon 0371/400 91 91 bleibt erhalten

Bestätigt hat der Stadtrat Chemnitz in seiner heutigen Sitzung die Beschlussvorlage Nr. B-25/2004 und folgte damit dem Vorschlag der Verwaltung zur Änderung des Angebotes „Anonyme Zuflucht“ beim Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Chemnitz und Umgebung e.V. gemäß Anlage 2 zur Beschlussvorlage - beschlossen wurde:

- das Zufluchttelefon 400 9191 bleibt erhalten;
- zukünftig erforderliche Unterbringungen werden bei Bedarf kurzfristig von einem Leistungsanbieter in Leipzig realisiert; außerdem wird die Inanspruchnahme eines Freiberger Leistungsanbieters (Christliches Jugenddorf Freiberg) geprüft;
- Kosten für Zufluchttelefon und Personalkosten für Beratung im Clearingverfahren werden durch Finanzierung des Kinder- und Jugendnotdienstes abgedeckt;
- mögliche Unterbringungskosten im Einzelfall werden aus der Haushaltsstelle Inobhutnahme des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz finanziert.

Durch Erhalt des Zufluchtstelefons, des Zugangs der Beratung und Clearinggespräche über den Kinder- und Jugendnotdienst und die Belegungsmöglichkeiten in der Zufluchtstätte Leipzig bleibt das Angebot der „Anonymen Zuflucht Chemnitz“ faktisch bestehen, das bedeutet auch, dass es keine Lücke im ohnehin dichten Beratungs-Netz in Chemnitz geben wird.

Grundlage der heute beschlossenen Änderung war die umsichtige Prüfung des Bedarfs des Angebotes „Anonyme Zuflucht“ innerhalb des sogenannten Inanspruchnahmezeitraums von Januar bis Dezember 2003. In der Begründung der vom Amt für Jugend und Familie der Stadt nach umfangreicher Diskussion sowie Vorberatung im Jugendhilfeausschuss erarbeiteten Beschlussvorlage heißt es dazu auch unter dem Aspekt des in Chemnitz bereits vorhandenen dichten Beratungs-Netzes für Betroffene, dass die Einrichtung eines selbständigen Angebotes „Anonyme Zuflucht“ mit den notwendigen sachlichen und personellen Rahmenbedingungen derzeit nicht gerechtfertigt ist.

Informationen zum Hintergrund:
Vor der heutigen Beschlussfassung durch den Stadtrat war das Thema „Anonyme Zuflucht“ bereits umfangreich im Jugendhilfeausschuss diskutiert und vorberaten worden: So wurde zum Sachstand bereits in der öffentlichen Sitzung am 03.02.2004 informiert und die daraufhin vom Amt für Jugend und Familie vorbereitete Beschlussvorlage der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil des Jugendhilfeausschusses am 09.03.04 vorberaten.
Über das am 01.01.2003 unter Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband Chemnitz und Umgebung e.V. gestartete Projekt „Anonyme Zuflucht“ hatte Frau Doris Winkler, Leiterin des Kinder- und Jugendnotdienstes der AWO mit einem Bericht des Trägers zur bisherigen außerordentlich geringen Resonanz auf das per Stadtratsbeschluss Nr. B-376/2002 vom 04.12.2002 geschaffene zusätzliche Betreuungsangebot informiert und dabei auch auf die aus Sicht des Trägers und des städtischen Fachamtes notwendigen Konsequenzen für die Änderung des Angebotes „Anonymen Zuflucht“ hingewiesen.
Seitens des Amtes für Jugend und Familie hatte die zuständige Abteilungsleiterin Regina Quaas vor dem Ausschuss informiert und betont, dass nach Prüfung des tatsächlichen Bedarfs festgestellt werden musste, dass die Einrichtung eines selbständigen Angebotes „Anonyme Zuflucht“ in Chemnitz zur Zeit nicht begründet ist - zu dieser Entscheidung haben sich Träger und Amt für Jugend und Familie gemeinsam in fachlicher Abstimmung verständigt.
Der Grund für die außerordentlich geringe Nachfrage zur Nutzung der “Anonymen Zuflucht” durch im Zeitraum Januar bis Dezember 2003 insgesamt “nur” vier Jugendliche wird u.a. im bereits bestehenden dichten und kompetente Beratung anbietenden Netz an Betreuungs- und Beratungsstellen in Chemnitz vermutet.

Um ungeachtet der (erfreulicherweise!) nicht in dem Maße in Anspruch genommenen „Anonymen Zuflucht“ für zukünftige Hilfesuchende ein entsprechendes Angebot bereit zuhalten, hat sich die Stadt nach Information des Amtes für Jugend und Familie gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendnotdienst der AWO auf drei Überlegungen verständigt, die auch in die dem Stadtrat in seiner heutigen Sitzung und zuvor dem Jugendhilfeausschuss vorgelegten Beschlussvorlage eingearbeitet wurden:

1. Kinder und Jugendliche mit Gewalterfahrungen haben auch weiterhin die Möglichkeit sich anonym im Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) in der Flemmingstraße 97 in Chemnitz zu melden und aufgenommen zu werden – auch das Nottelefon 0371/300 455 24 ist hier wie gewohnt 24 Stunden empfangsbereit. Die Fachkräfte des Kinder- und Jugendnotdienstes, so betonte Frau Quaas auch vor den Ausschussmitgliedern im Stadtverordnetensaal des Chemnitzer Rathauses, sind durch ihre Ausbildung und berufliche Erfahrung in der Lage, das für Hilfesuchende unbedingt wichtige Clearinggespräch im Rahmen einer Inobhutnahme von wenigen Tagen qualitätsgerecht durchzuführen.

2. Die Vermittlung von adäquaten Hilfen für Betroffene erfolgt in Abstimmung mit dem Allgemeinen Sozialdienst des Amtes für Jugend und Familie in entsprechenden Angeboten im Umland, zum Beispiel in Leipzig oder Freiberg: So wird durch das Christliche Jugenddorf in Freiberg eine Zufluchtseinrichtung betrieben. In Leipzig existiert ein solches Angebot beim Internationalen Bund für Sozialarbeit. Diese Einrichtungen nehmen Mädchen auf. Ein Leistungsangebot für Jungen kann der Leistungsanbieter aus Leipzig in Sachsen ebenso bereitstellen.

3. Das „Zufluchtstelefon“ mit der Rufnummer 0371/4009191 bleibt ebenfalls weiterhin erhalten: „Die Aufrechterhaltung des Zufluchttelefons ist zum einen für die anonyme Beratung von minderjährigen Gewaltopfern und zum anderen auch für die Bürger der Stadt Chemnitz erforderlich, die als Nachbarn oder Familienangehörige Gewaltopfern unterstützend zur Seite stehen wollen“, erläutert dazu Frau Quaas.

Erfreuliches Fazit: Durch den Erhalt des Zufluchtstelefons, des Zugangs von Beratung und Clearinggespräche über den Kinder- und Jugendnotdienst und die Belegungsmöglichkeiten bei den Leistungsanbietern in Freiberg und Leipzig bleibt das Angebot der Anonymen Zuflucht für Chemnitzer Minderjährige faktisch bestehen.
(sk)

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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