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PRESSEMITTEILUNG 244 Chemnitz, den 20.04.2004

Information aus dem Bürgeramt der Stadt Chemnitz:

Tipps für die Reisevorbereitungen – zum Internationalen Führerschein,
zu Reisepass, Personalausweis und Kinderausweis

Damit die nächste Auslandsreise nicht durch ungültige „Papiere“ gefährdet wird, sollten die Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes beachtet werden. Das Bürgeramt der Stadt Chemnitz weist darauf hin, dass das Auswärtige Amt der Bundesregierung, Botschaften und Konsulate sowie Reiseveranstalter oder Automobilclubs entsprechende Informationen bereit halten.

Verschiedentlich wird für das Führen von Fahrzeugen im Ausland ein Internationaler Führerschein benötigt. Auch im benachbarten Ausland können Unannehmlichkeiten auftreten, wenn der Alt-Führerschein vorgelegt wird.

Aufgrund der seit dem 01.September 2002 geänderten rechtlichen Voraussetzungen, dürfen Internationale Führerscheine nur noch an Inhaber von Kartenführerscheinen ausgestellt werden. Wer einen Internationalen Führerschein benötigt und noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins ist, sollte sich rechtzeitig um die Ausstellung bemühen. Die Ausstellung des Kartenführerscheins dauert nach Information des städtischen Bürgeramtes etwa drei bis vier Wochen.

Auch von der Gültigkeit des Personalausweises und Reisepasses sollte sich rechtzeitig überzeugt werden. Insbesondere sollte beachtet werden, dass viele Länder bei der Einreise eine Mindestgültigkeit des Passes von drei bis sechs Monaten verlangen.
In den Ländern außerhalb der EU besteht meist Passpflicht. Die Ausstellung dieser Dokumente dauert ca. vier bis sechs Wochen.

Je nach Bestimmungen des Reiselandes müssen die Kinder in den Reisepass der Eltern eingetragen werden oder benötigen einen eigenen Kinderausweis. Für die Einreise in einige Länder ist bereits für Kinder unter 10 Jahren ein Passbild notwendig.

Bürger, die mit Hauptwohnsitz in Chemnitz gemeldet sind, beantragen in den Fachbereichen des Bürgeramtes in der Elsasser Straße 8 in 09120 Chemnitz

  • die Führerscheindokumente in der Fahrerlaubnisbehörde, Ruf ( 0371) 488-3366
  • die Personaldokumente in der Meldebehörde oder den Bürgerservicestellen Grüna, Rabensteincenter, Rathaus, Sachsen-Allee, Vita-Center, Ruf (0371) 488-3355.
Weitere Informationen stehen im Internet zur Verfügung auf den Seiten der Stadt Chemnitz unter der Adresse www.chemnitz.de > Button: Stadt mit Bürgernähe > Button: Ämter & Service .
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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